Hallo Geiger,
bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an das Finanzamt, einen Steuerberater/eine Steuerberaterin oder den Lohnsteuerhilfeverein.
Die Frage, ob und in welcher Höhe Steuern zu entrichten sind, kann und darf durch den Rentenversicherungsträger nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen