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rentenüberprüfung

von p. heise17.09.2008 | 21:08
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bin bald 57 jahre , wann wird man wieder geprüft. habe schon vor 2 jahren eine überprüfung gehabt. erhalte eine volle erwerbsminderungsrente auf unbestimmte dauer, dauerrente

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen vin "-_-" und "MM" ist nichts hinzuzufügen.

4 Antworten

-_-am 17.09.2008 | 22:37
Im Rahmen der Bestimmungen der §§ 60 - 67 SGB I kann der Rentenversicherungsträger Nachprüfungen der Rentenberechtigung vornehmen. Der Gesetzgeber hat dazu vermutlich sehr bewusst einen breiten Rahmen gesteckt, so dass sich Zeitpunkt, Häufigkeit und Umfang der Nachprüfung nach den individuellen Verhältnissen des Einzelfalls richten können. Bestimmte Intervalle oder Begrenzungen auf ein bestimmtes Lebensalter, die immer wieder genannt werden, gehen auf verwaltungsinterne Verfahrensweisen einzelner Rentenversicherungsträger zurück. Die Überprüfung ist von Gesetzes wegen nicht an einen bestimmten zeitlichen Abstand oder ein bestimmtes Lebensalter des Berechtigten gebunden. Die Überprüfung kann sich sowohl auf die versicherungsrechtlichen Bedingungen des Rentenbezugs (z. B. Einhaltung der Entgeltgrenzen) wie auch auf die medizinischen Voraussetzungen für die gewährte Rente beziehen. Eine genaue Auskunft über die individuell möglicherweise vorgesehenen Nachprüfungen erhalten Sie nur durch Rückfrage direkt bei der zuständigen Sachbearbeitung.
MMam 18.09.2008 | 07:28
Ob eine Überprüfung stattfindet entscheidet der RV-Träger immer bei seiner letzten Begutachtung! Es muss also nicht immer in regelmäßigen abständen eine Überprüfung erfolgen. Einfach den Zuständigen RV-Trägerr anrufen und nachfragen ob noch eine Überprüfung stattfindet.
Entsetztam 18.09.2008 | 09:18
Bei meinem Mann (auch fast 57 J., berentet seit Jan. 2008) erfolgte die erste Überprüfung bereits nach 7 Monaten. :-( Er hat Darmkrebs mit Lymphknotenmetastasierung und die RV hat nicht den Onkologen, sondern den Neurologen angeschrieben. Sachen gibts... da kann man als Laie nur mit dem Kopf schütteln. :-( LG
Rosannaam 18.09.2008 | 13:15
Dass ein Neurologe anstelle eines Onkologen angeschrieben wurde, ist natürlich absoluter Quatsch. Aber Menschen machen eben Fehler... Aber gerade bei einer Krebserkrankung, so schlimm sie auch ist, wird schneller als bei einer anderen Erkrankung geprüft, ob sich das Leiden gebessert hat. Eine Bekannte von mir hatte genau die gleiche Erkrankung, Chemotherapie, onkologische Kur etc. etc. Und nach ca. einem halben Jahr war ihr Zustand einigermaßen stabil. Hätte sie eine EM-Rente erhalten, wäre dies mit Sicherheit auch nochmal nachgeprüft worden. Je nach Stadium der Krebserkrankung gibt es oftmals (nicht immer) auch nur eine befristete Rente. Also die Nachprüfung in Ihrem Fall ist nicht allzu ungewöhnlich. Und wenn sich am Leistungsvermögen Ihres Mannes seit Jan. 2008 nichts Einschneidendes geändert hat, haben Sie doch auch nichts zu befürchten!!! Einen Grund, über die Nachprüfung "entsetzt" zu sein, gibt es m.E. nicht. MfG Rosanna.
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