Guten Morgen Sigi,
als nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson sind Sie rentenversicherungspflichtig. Der Rentenversicherungsbeitrag wird in voller Höhe von der Pflegekasse getragen.
Pflegepersonen, die für ihre Tätigkeit vom Pflegebedürftigen ein Arbeitsentgelt erhalten, das dem Umfang der jeweiligen Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld übersteigt, gelten als erwerbsmäßig tätig. Diese Personen sind wie ein Arbeitnehmer zu versichern. In diesem Fall ist die Pflegekasse nicht an der Beitragstragung beteiligt.
Um zu prüfen, ob sich erwerbsmäßig pflegen oder nicht, wird die von Ihnen angesprochene Frage im Antrag gestellt.