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Experten-Antwort

Rentenversicherung + Lebensversicherung vs. Entgeldumwandlung

von Björn K.01.06.2016 | 08:54
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24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Forengemeinde, folgendes Problem bzw. Frage stellt sich bei mir. Ich selber bin 35 Jahre und habe seit 19 Jahren eine Lebensversicherung laufen bei der ich jeden Monat 40 € sowie seit 13 Jahren eine Rentenversicherung bei der ich jeden Monat 70 € einzahle. Durch meinen Arbeitgeber wurde ich darauf aufmerksam gemacht das es über diesen eine Entgeldumwandlung (Betriebliche Altersvorsorge). Das bietet einige Vorteile. Meine Frage ist ob es Sinn macht die alten Veträge stillzulegen und das Geld in die betriebliche Altervorsorge ein zu zahlen? Wenn ich das meine Versicherungen Frage werden die dieses mit Sicherheit verneinen. ;-) vielen Dank Björn

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Björn K.,

leider können wir im Rahmen dieses Forums keine individuelle Beratung zum Thema der privaten und betrieblichen Altersvorsorge durchführen. Im Allgemeinen lässt sich aber sagen, dass es in der Regel nie sinnvoll ist, alte Verträge zu kündigen. Wenn überhaupt, sollten diese allenfalls - wie von Ihnen offenbar geplant - beitragsfrei gestellt werden. Ungeachtet dessen ist natürlich eine betriebliche Altersvorsorge als „drittes Standbein“ sinnvoll. Soweit es Ihre finanziellen Möglichkeiten zulassen, wäre es also durchaus auch überlegenswert, diese zusätzlich zu den bereits bestehenden Altverträgen abzuschließen.

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23 Antworten

SuchenUndFragenam 01.06.2016 | 10:35
Hallo Björn K., wie so oft: Jein... Die alte Lebensversicherung hat noch eine sehr hohe garantierte Mindestverzinsung. Insofern ist das sicherlich erst mal gut angelegtes Geld (wenn man das Prinzip "Lebensversicherung" überhaupt für richtig hält, was Sie aber bislang wohl nicht bezweifeln). Wie es bei der alten Rentenversicherung aussieht, kann ich nicht genau sagen. Aber die könnte man am ehesten ruhen lassen, wenn man in der betrieblichen Altersvorsorge einsteigen will. Aber auch diese Beiträge machen Sie unter Umständen bereits in Ihrer Steuererklärung geltend? Nun kommt es natürlich z.B. noch drauf an, wie Ihr persönlicher Steuersatz ist, wie sehr es sich also die Entgeltumwandlung lohnt. Und es kommt auch auf die Konditionen der betrieblichen Altersvorsorge an. Auch da gibt es ja verschiedene Modelle. Lassen Sie sich ein Angebot machen und vergleichen Sie, was für Ihre Beiträge am Ende rauskommt.
KPJMKam 01.06.2016 | 10:30
Hallo. Die Versicherung freut sich wenn Du neue Verträge machst. Bringt neue Verträge mit neuer Abschlussgebühren und fast keinen Garantiezins. Abschlussgebühr war etwa 4% von der Versicherungssumme. Bei Deinen alten Verträgen kannst Du in den Standmitteilungen sehen ob sie gut sind. Der Garantiezins ist auf alle Fälle viel höher. Bei Entgeldumwandlung solltest Du auch beachten die Krankankasse und Pflegekasse bekommt dann von Deiner Auszahlung später etwa 15 % als Beitrag wenn Du in der GKV bist. Diese Belastungen sind mit guter Rendite nicht aufzuholen. Freu Dich das Du so alte Verträge hast. Man soll auch keine Dynamik in den alten Verträgen haben die Teile unterliegen dann meist neuen Bedingungen und AB Gebühren. So denke ich darüber.
Katja F.am 01.06.2016 | 13:21
Ich kann mich nur den obigen Beiträgen anschließen. Ich kenne zwar nicht die genauen Zahlen deiner bisherigen Verträge, ich würde aber auf jeden Fall an diesen festhalten. Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist folgendes zu beachten: Als gesetzlich Krankenversicherter zahlst du aktuell ca. 18 % Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Rente bzw. im Auszahlungsfalle. In der Rente bzw. im Auszahlungsfalle ist diese voll zu versteuern. Daneben reduzierst du mit dieser Bruttoentgeltumwandlung deine gesetzliche Rente und andere Sozialleistungen wie Krankengeld etc. Gut, du hast in der Ansparphase Ersparnisse an Steuern und Sozialabgaben und vielleicht gibt dir auch dein Arbeitgeber was dazu, aber die o.g. Nachteile werden kaum zu kompensieren sein. Man hat mal ausgerechnet (ganz grob), daß der Arbeitgeber ungef. sich mit mind. 40 % an den Einzahlungen beteiligen müßte, damit die betriebliche Altersvorsorge sich für den Arbeitnehmer rentiert. (Versicherung und Vermittler wollen natürlich auch was verdienen, auch wenn du es über dein Arbeitgeber etwas günstiger bekommst.) Probleme kann es auch bei der Übertragung der betrieblichen Altersvorsorge auf einen neuen Arbeitgeber trotz gesetzlicher Regelung geben. Für den der ab und zu wechselt, würde man keine betriebliche Altersvorsorge empfehlen. Im übrigen ist man gerade dabei die betriebliche Altersvorsorge zu reformieren und was da rauskommt, ist noch ziemlich unsicher.
J. Kranzam 01.06.2016 | 13:30
Die Situation um die Betriebsrente mit ihren Vor- und Nachteilen wurde auch auch kabarettistisch im Fernsehen in 'Die Anstalt' mit Max Uthoff, Claus von Wagner, Jochen Busse, Christoph Sieber und Timo dargestellt: https://www.youtube.com/watch?v=Cc1LNBMyg0A
Björn K.am 01.06.2016 | 15:13
Hallo zusammen, erstmal vielen Dank. Ich habe nicht vor die Versicherungen zu kündigen, ich wollte diese lediglich Beitragsfrei stellen. Habe mich gerade nochmal genau bei den Versicherungen über die Garantiezinssätze informiert. - 19 Jahren laufende Lebensversicherung Beitrag/Monat 40 € Zinssatz 4% - 13 Jahren laufende Rentenversicherung Betrag/Monat 70 € Zinssatz 3,2% Die Entgeldumwandlung wäre eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge. Mein Arbeitgeber hat sowieso noch eine betrierbliche AV laufen die für mich beitragsfrei ist. Folgende Vorteile würden sich dadurch ergeben: - steuerpflichtiges Einkommen wird gesekt (Steuerstundungseffekt) - günstige Verzinsung der umgewandelten Beiträge - Rentenbausteine gelten auch bei Invalidität oder Tod. - Sichere Anlage in Pensions-Sicherungs-Verein - Betrag kann jederzeit angepasst sowie Einmalzahlungen umgewandelt werden. vielen Dank für die Unterstützung
Nahlaam 01.06.2016 | 14:18
Auch wenn ich die Bedingungen der laufenden Verträge nicht kenne, gehe ich davon aus, dass es sinnvoll ist, diese weiter zu bedienen, da z.B. bei der Lebensversicherung ein höherer Garantiezins abgeschlossen sein dürfte. Ich würde diese also auf keinen Fall kündigen, wenn sie nicht mehr bedient werden sollen, dann beitragsfrei stellen bis zum Ablauf. Eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorgen kann u.U. sinnvoll sein, wenn Sie dafür z.B. eine Gehaltserhöhung einsetzen, z.B. eine Erhöhung von 100 € monatlich dafür verwenden. Wenn Sie diese von Ihrem Arbeitgeber bereits angeboten bekommen haben, dann hat er sicherlich bereits mit einem Anbieter die möglicherweise interessanten Konditionen ausgehandelt. Vor einer Entscheidung sollten Sie prüfen, ob der Arbeitgeber diesen Beitrag allein bezahlt, zum Teil übernimmt oder ob es sich um eine Entgeltumwandlung handelt, d.h. Sie bezahlen den Beitrag für die Direktversicherung allein. Der von Ihnen als Arbeitnehmer zu zahlende Anteil, ob teil oder voll, wird, direkt vom Bruttolohn abgezogen, daher entfallen Steuern und Sozialabgaben auf diesen Teil des Gehalts. So eine Gehaltsumwandlung ist besonders attraktiv, wenn •der Arbeitgeber die Beiträge - teilweise oder ganz – zahlt; •wenn die Kosten des Vertrags möglichst gering sind, besonders wenn Geld des Arbeitnehmers in die Versicherung fließt; •Sie Mitglied in einer privaten Krankenversicherung sind. Denn dann müssen Sie bei Auszahlung der Versicherung keine Sozialabgaben zahlen, während gesetzlich Krankenversicherte Beiträge für die Krankenversicherung leisten müssen; •Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen würden, diese Versicherung aber zusätzlich einen Berufsunfähigkeitsschutz bietet. Schauen Sie sich das Angebot des Arbeitgebers genau an und entscheiden Sie dann. Denken Sie auch daran, dass Sie im Auszahlungsfall dann Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung haben und diese Zahlung später voll versteuern müssen. Trotzdem kann es interessant sein, so eine Direktversicherung zusätzlich zu den laufenden Verträgen abzuschließen.
SuchenUndFragenam 01.06.2016 | 16:55
Angesichts der guten Garantiezinsen bei den beiden laufenden Produkten würde ich die auch nicht beitragsfrei stellen sondern weiter bedienen. So viel Zins bekommt man bei einem neuen Produkt heute nie und nimmer - auch wenn es einen "günstigen" Zinssatz gibt. Ob sich das neue Produkt steuerlich lohnen würde, hängt davon ab, wie hoch später dann die Erträge besteuert weden müssten. Das läßt sich ohne konkrete Zahlen ganz schlecht abschätzen (hängt halt vom persönlichen Einkommen ab und ob man später noch andere Einkommen außer den Renten hat, z.B. aus Vermietung) - deshalb für diese Sache lieber noch mal irgendwo eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen. Insgesamt würde ich persönlich (bin nicht vom Fach, habe mich nur intensiv mit dem Thema befasst...) empfehlen: die alten Produkte weiterlaufen lassen wie bisher, allerdings ohne irgendwelche Anpassungen (da die nur teuer sind, wie schon jemand anderes hier schrieb). Zusätzlich eventuell einen Vertrag mit Entgeltumwandlung abschließen, wenn noch "freies" Geld da ist.
W. Niklausam 01.06.2016 | 19:42
Zitat von Nahla anzeigenausblenden
Dem kann man zustimmen, aber gucken sie nicht dumm aus der Wäsche, wenn sie mal den Arbeitgeber wechseln (müssen) und ihr neuer Arbeitgeber diese nicht übernehmen will und sie mit ihren alten Verträgen abblitzen läßt oder wenn sie in der Rente ca. 40 % oder mehr von ihren Betriebsrenten für Steuern und Sozialabgaben abdrücken müssen.
Björn K.am 02.06.2016 | 07:34
Danke für die Infos! Ich merke schon das das alles nicht zu pauschalisieren bzw. nicht einfach ist. Von einem Arbeitgeberwechsel würde ich jetzt mal nicht ausgehen. Bin inkl. Ausbildung schon 19 Jahre bei einer relativ großen Firma angestellt. Die Steuerabgaben etc. finden ja jetzt genau so statt da ich die Versicherungen ja von meinem Netto bediene. Werden diese später dann auch nochmal zusätzlich besteuert? Da bleibt ja dann trotz gutem Zinssatz auch nicht mehr viel über. Vielleicht sollte ich wenn möglich die betrieblich AV einfach noch zusätzlich abschließen damit ich später nicht in der Altersarmut untergehe. ;-) Wäre es vielleicht auch sinnvoll die Versicherungen zu Verkaufen um damit meinen Hauskredit/Darlehen zu tilgen? Sorry, ich bin ein schwerer Fall :-)
SuchenUndFragenam 02.06.2016 | 09:14
Hallo, die bestehenden Versicherungen zu verkaufen ist eigentlich immer ein Verlustgeschäft - auch wenn man damit einen Hauskredit tilgen könnte... Zur Besteuerung der alten Versicherungen: ich weiß nicht genau, wann sich die Regelungen geändert haben: bei meiner alten LV wird keine Steuer anfallen, irgendwann später gab es eine Gesetzesänderung, nach der man bei Auszahlung Steuern auf den Ertrag zahlen muss. Einfach mal beim Versicherer nachfragen - der sollte die richtige Auskunft zu diesem Thema geben können! Thema Arbeitgeberwechsel: Natürlich kann es sein, dass der eine bestehende betriebliche Altersvorsorge nicht übernehmen will. Dann kann man die aber genau so ruhend stellen wie jede andere LV (also beitragsfrei weiterlaufen lassen). Das ist kein wirkliches Problem.
KPJMKam 02.06.2016 | 12:22
Hallo. Bei Deinen privaten Lebensversicherunge zahlst Du die Steuen nur auf den Ertragsanteil oder einen Teil vom Ertragsanteil. Vorraussetzungen kann man Google finden. Bei der BAV zahlst Du ja weniger Steuern beim Ansparen. Darum Auszahlung voll versteuern zu Deinem dann geltenden Steuersatz.
Elvira S.am 02.06.2016 | 17:05
Wer so einen guten Arbeitgeber und langjähriges Beschäftigungsverhältnis hat und obendrein gut verdient, der kann gut ein paar Betriebsrentenvertäge abschließen. So ein "alter Sack" kann durchaus mal für die Versicherungswirtschaft Gutes tun.
Reiner U.am 02.06.2016 | 16:43
Hallo, die bestehenden Versicherungen zu verkaufen ist eigentlich immer ein Verlustgeschäft - auch wenn man damit einen Hauskredit tilgen könnte... Zur Besteuerung der alten Versicherungen: ich weiß nicht genau, wann sich die Regelungen geändert haben: bei meiner alten LV wird keine Steuer anfallen, irgendwann später gab es eine Gesetzesänderung, nach der man bei Auszahlung Steuern auf den Ertrag zahlen muss. Einfach mal beim Versicherer nachfragen - der sollte die richtige Auskunft zu diesem Thema geben können! Thema Arbeitgeberwechsel: Natürlich kann es sein, dass der eine bestehende betriebliche Altersvorsorge nicht übernehmen will. Dann kann man die aber genau so ruhend stellen wie jede andere LV (also beitragsfrei weiterlaufen lassen). Das ist kein wirkliches Problem.
Genau, das ist kein wirkliches Problem. Je mehr ruhende oder beitragsfreie LV man hat, desto besser.
Auch ich sehe darin kein Problem. Die Abschluß- und Vermittlungskosten sind gerade bei Betriebsrentenverträgen äußerst niedrig, da dem Arbeitgeber regelmäßig großzügige Rabatte für seine Mitarbeiter hier eingeräumt werden. Es kommt um die eine oder andere ruhende beitragsfreie Lebensversicherung oder Betriebsrentenvertrag nun wirklich nicht an. Also kann man getrost zupacken!
Björn K.am 03.06.2016 | 07:31
:-) Alles gerne, aber bei der Entgeldumwandlung hat die Versicherungsgessellschaft eher weniger von. Also mein Fazit der letzten Tage: - Wenn bezahlbar die alten Veträge (guter Zinssatz) weiterbedienen. (ohne Dynamik) - Entgeldumwandlung zusätzlich abschließen. oder - Altverträge beitragsfrei/stillegen und behalten. - Entgeldumwandlung abschließen. Je Fall sollte man auf der sicheren Seite sein oder? Ich tendiere zu zweiterem da ich zusätzlich sowieso noch eine Betriebsrente bekomme die mehr als doppelt so hoch ist wie die aus den Privat angelegten LV und RV.
Jam 03.06.2016 | 09:33
Hallo Björn K., haben Sie für Ihre private Altersvorsorge mal über einen ungeförderten ETF-Sparplan nachgedacht?? www.finanztip.de www.justetf.com Viele Grüße
Frau Fresseam 05.06.2016 | 19:18
Der Herr Hochwohlgeboren Björn schwebt gerade auf Wolke 7, dort muß man ihn abholen mit schnick schnack Versicherungspunsch, die dem Herrn Hochwohlgeboren Björn trefflich mundet, so daß er auf uns noch lange heruntergucken kann. Schmatz, Schnick, Schnack, Ene, petete mampf
Niels H.am 06.06.2016 | 14:52
Dass die ­betriebliche Altersvorsorge besonders kostengünstig sei, ist jedenfalls ein Irrglaube. Mittelständler erhalten bei Versicherungen nicht unbedingt Sonderkonditionen, große Arbeitgeber schon eher. Das stellt auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fest. Deshalb sollte man unbedingt nachfragen und es sich belegen lassen.
Peter S.am 06.06.2016 | 16:39
Vorsorgende Bürger ( 6 - 8 Mill. ) werden, durch das GMG-Gesetz von 2004, um einen großen Teil ( 18 - 20% ) ihrer Ersparnisse aus der Direktversicherung abgeschröpft und das ohne Vertrauensschutz. So lange die Politik legalisierten Betrug als rechtens ansieht ist der ein Dummkopf, der sich darauf einlässt
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