Hallo,
wenn Sie Ihren Mann mindestens 14 Stunden wöchentlich zu Hause pflegen, werden für Sie Beiträge zur Rentenversicherung für die nicht erwerbsmäßige Pflege gezahlt. Diese Pflegebeiträge werden unabhängig vom Bezug von Krankengeld gezahlt, solange die Beiträge insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten.
Auch während des Bezugs der Altersrente werden weiterhin Beiträge für die nicht erwerbsmäßige Pflege gezahlt, allerdings nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze werden Pflegebeiträge nur weitergezahlt, wenn Sie eine Teilrente beziehen. Eine entsprechende Teilrente – z. B. in Höhe von 99 % der vollen Rente – müssen Sie zu gegebener Zeit extra beantragen, wenn Sie weiterhin von der Zahlung von Pflegebeiträgen profitieren wollen.