Hallo MichalK,
künftig sind erwerbstätige Bezieher einer Altersvollrente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze versicherungsfrei und bei Bezug einer vorzeitigen Altersrente rentenversicherungspflichtig.
Somit werden weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung durch die Pflegekasse für Sie entrichtet.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht die Möglichkeit auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten durch Abgabe einer schriftlichen Verzichtserklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Dies gilt jedoch nicht für eine nichterwerbsmäßige Pflegetätigkeit. In diesem Fall endet die Versicherungspflicht stets nach Erreichen der Regelaltersgrenze, eine Abgabe einer Verzichtserklärung ist für diese Fälle nicht vorgesehen.