Entscheidend für die Frage, ob die Befreiung von der Versicherungspflicht weiterhin gilt, ist die Tatsache, aufgrund welcher Vorschrift Sie damals von der Rentenversicherungspflicht befreit wurden. Bitte wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemalige BfA), die die Befreiung ausgesprochen hat bzw. an jede Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe (Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.