Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rentenzahlung

von Margarete Holzner03.02.2011 | 12:00
2770 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mein Ehemann bekommt seine Rente immer Ende des Monats ausgezahlt. Ich dachte immer, dass die Rente im Voraus gezahlt wird, mein Mann ist allerdings anderer Meinung. Wer hat denn Recht? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Holzner,

die Antwort ist eigentlich ganz einfach, denn irgendwie haben Sie beide Recht.

Der Hintergrund ist der, dass die Renten früher immer im Voraus ausgezahlt wurden. Seit dem 01.04.2004 bekommen jedoch alle „Neurentner“ ihre Rente am Monatsende ausgezahlt. Diejenigen, die vor diesem Stichtag bereits eine Rente bezogen haben, bekommen diese jedoch weiterhin am Monatsersten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-_-am 05.02.2011 | 17:23
:P § 118 Absatz 1 ist geändert worden durch Art. 1 Nr. 4 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 30.12.2003 (BGBl. I S. 3019). Die Änderung ist am 01.03.2004 in Kraft getreten, sie wirkt sich aber erst auf Rentenneuzugänge mit einem Rentenbeginn ab 01.04.2004 aus. Nach Absatz 1 Satz 1 ist für alle Neuzugänge die Rente nachschüssig jeweils zum Monatsletzten zu zahlen. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__118.html http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Die bisherige Regelung des Absatzes 1 wurde als Übergangsregelung zur Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1. April 2004 als § 272a SGB 6 neu eingefügt. Mit der Übergangsregelung wird sichergestellt, dass die Neuregelungen für Bestandsrentner und sogenannte "Anschluss"-Rentner keine Anwendung finden. Für Bestandsrentner verbleibt es auch über den 31. März 2004 hinaus bei der früheren Auszahlungsregelung, weil sie sich auf die regelmäßige Auszahlung der Renten im Voraus eingestellt haben. Die neue Vorschrift bestimmt, dass für laufende Geldleistungen, die vor dem 01.04.2004 begonnen haben, diese noch im Vormonat –wie bisher- ausgezahlt werden (vorschüssige Zahlungen). Diese Regelung schützt das Vertrauen insbesondere der Bestandsrentner in den Fortbestand der bisherigen, im Voraus erfolgenden Auszahlung der Renten. Durch die Regelung des Absatzes 2 wird die Zahlung im Voraus auch für Folgerenten und Anwendungsfälle des § 89 SGB 6 beibehalten, d.h. insbesondere für den Bezug einer Regelaltersrente nach dem Bezug einer Erziehungsrente oder Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und für Renten wegen Todes im Anschluss an eine Rente des verstorbenen Versicherten. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__272a.html http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026