Zum genauen Sachstand der Auszahlung Ihrer Rente bzw. der entstandenen Nachzahlung kann Ihnen nur Ihr zuständiger Sachbearbeiter Auskunft geben.
Ihren Ansprechpartner finden Sie auf dem Schreiben vom 03.09.
Ob ein Anspruch auf Zinsen gegeben ist, wird aurtomatisch mit der Abrechnung der Nachzahlung geprüft