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Experten-Antwort

Rentenzahlung

von Reiner S.23.10.2014 | 12:17
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin seit 09.14 in Erwerbsminderungsrente habe bis dato keine Zahlung erhalten. Kann Miete und versch. Dinge nicht mehr bedienen, da meine Reserven aufgebraucht sind. Was kann ich tun, wie komme ich an mein Geld und was kann ich geltent machen, z.b. Verzugszinsen, Mahnunsbeträge usw.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zum genauen Sachstand der Auszahlung Ihrer Rente bzw. der entstandenen Nachzahlung kann Ihnen nur Ihr zuständiger Sachbearbeiter Auskunft geben.

Ihren Ansprechpartner finden Sie auf dem Schreiben vom 03.09.

Ob ein Anspruch auf Zinsen gegeben ist, wird aurtomatisch mit der Abrechnung der Nachzahlung geprüft

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

8 Antworten

Reiner S.am 23.10.2014 | 12:55
Habe 40J. ununterbrochen gearb. wurde krank, habe Reha alles hinter mir. 2013 stellte ich einen Antrag auf rente wurde abgelehnt war 1J krank, Amtsarzt und Gutachten von Geicht gestellt was pos. Richter schickte mich in Erwersr. ab ersten Antrag also 2013, es gab einen 38 seitigen vorl. Bescheid hohe Summe davon holte sich Krankenkasse und Arbeitgeber das meiste ab. blieben noch ca 1100 euro. Das war am 03.09. seit dem keine weteren Zahlungen oder schreiben von der DRV
Nachfrageram 23.10.2014 | 12:30
Geltend machen können Sie erstmal nichts, denn dazu gibt es keine Anspruchsgrundlage, die Ihnen "auf die Schnelle" hilft. Wenden können Sie sich z. B. ans Sozialamt. Dort könnte die Gewährung eines Darlehens geprüft werden. Zur weiteren Beratung wäre es erst einmal wichtig zu wissen, - wie Sie bisher Ihren Lebensunterhalt bestritten haben - wann der Rentenbescheid erteilt wurde - was darin bzgl. einer Nachzahlung gesagt wird, insbesondere zu Zeitraum und Einbehaltung.
Bertlam 23.10.2014 | 13:26
Ein Anruf genügt.
=//=am 23.10.2014 | 13:29
War der Rentenbescheid vom 03.09. oder Das Schreiben über die Abrechnung der Nachzahlung? Bei Ersterem muss die Krankenkasse erst ihren Erstattungsanspruch bei der DRV geltend machen. Weshalb hat Ihr Arbeitgeber etwas aus der Nachzahlung bekommen (ÖD, Krankengeldzuschuß)? Wenn aber am 03.09. die NZ abgerechnet wurde, müßten Sie den Restbetrag längst erhalten haben. Und ein weiteres Schreiben ergeht auch nicht! Dann sollten Sie sich mit der DRV in Verbindung setzen (evtl. falsche Bankverbindung?).
monikapam 23.10.2014 | 13:29
Hallo,ja ich würde auch sagen,ein Anruf bei der Sachbearbeiterin genügt.Ich habe es auch so gehandhabt und es ging dann ganz fix.L.G.monikap.
Nachfrageram 23.10.2014 | 13:31
Aus diesem etwas (sehr) undeutlich geschriebenen Wirrwarr rate ich mal, dass die Nachzahlung bis einschließlich September 2014 aufgelaufen ist und nach Befriedigung eines Erstattungsanspruchs zugunsten der Krankenkasse abgerechnet wurde. Demnach werden Sie ab Oktober 2014 die laufende Zahlung erhalten. Diese wird nachschüssig sein, also zum Monatsletzten - nächste Woche, am 31.10., soweit bei Ihnen nicht Feiertag ist - ausbezahlt werden.
=//=am 23.10.2014 | 13:46
Zitat von Nachfrager anzeigen
Wirklich ein Wirrwarr.... Ich habe es so verstanden, dass aus der NZ (vermutlich bis Ende Sept.) noch ein Restbetrag von ca. 1100 EUR zusteht. Ist nur die Frage, woher der Betrag bekannt ist, Vermutung oder Schreiben vom 03.09.? Ich verstehe nicht, dass manche sich bei einer Fragestellung nicht etwas präziser ausdrücken können, dann müssten nicht X Nachfragen kommen.
Reineram 28.10.2014 | 13:58
Vielen Dank für die vielen Infos, konnte mich etwas orientieren. War mal wieder krank konnte also vorher mich nicht melden. Selbst mein Anwalt hat lange gebraucht um das zu verstehen. Habe aber jetzt einen Fernsehsender gefunden der sich stark für die Geschichte interessiert. Kommt demnächst bei mir vorbei.
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