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Experten-Antwort

Rentenzahlung im Sterbemonat

von Kati13.10.2010 | 20:26
10587 Ansichten
2 Antworten

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Mein Vater ist Anfang Oktober 2010 verstorben und bekam seine Altersrente monatlich nachschüssig gezahlt. Die Bestatterin hat meine Mutter sofort den Antrag auf Vorauszahlung des Sterbevierteljahres unterzeichnen lassen. Bekommt meine Mutter trotzdem noch die Rente meines Vaters für 10.2010 gezahlt und erfolgt die Vorauszahlung des Sterbevierteljahres für 11.2010 bis 01.2011 oder hätte man mit der Beantragung der Vorauszahlung bis zum 1.11.2010 warten sollen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von "W*lfgang" wird zugestimmt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 13.10.2010 | 21:02
Hallo Kati, das Sterbevierteljahr erhält Ihre Mutter für die Zeit 11.2010 bis 01.2012. Die Oktoberrente stand Ihrem Vater noch zu und wird auch noch ausgezahlt (bzw. jetzt an Ihre Mutter). Ausnahme, z. B. Heimunterbringung Ihres Vaters, dann wird Tageweise abgerechnet. Der Antrag auf die Vorschusszahlung/Sterbevierteljahr hat keinen Einfluss auf den Zeitraum 11.2010 - 01.2011, der bleibt so - und die Oktoberrente kommt auch noch. Gruß w.
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