User Schiko hat Ihnen dazu ja bereits geschildert, wie in solchen Fällen gerne vorgegangen wird. Wie vorteilhaft sich dies für Sie steuerlich auswirkt kann und darf Ihnen nur das Finanzamt, der Lohnsteuerhilfeverein oder aber ein Steuerberater mitteilen.
Übrigens finden Sie zur Anlage "R" auch auf der Webpräsenz von www.ihre-vorsorge.de einige Ausfüllhilfen, sofern dies neben den Fragen zur Betriebsrente (für die die Anlage N zu verwenden ist) von Interesse ist.
MfG