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Renter+Steuerpflichtige Ehefrau

von wanderer30.04.2007 | 13:58
1563 Ansichten
5 Antworten
Hallo Forum, jetzt mehere Seiten zu diesen Thema im Forum gelesenund so verstanden. Ist es Richtig ? Rente, Betriebsrente ab 10.07, bisher beide AN in Steuerklasse IV Als Rentner kann ich die Steuerklasse aber nicht mehr ändern. welche wird eigentlich auf der Steuerkarte angesetzt. Die Steuerkarte geht an meine Betriebsrentenstelle. Meine Ehefrau ist noch mehrere Jahre im Arbeitsleben und will weiterhin in Str.Kl. IV bleiben. Erfolgt die Steuerpflicht zur EK Steuer wie bisher ohne Nach oder Vorauszahlung für Eheleute nach Splitting ? Ist das so richtig verstanden ? Gibt es eine andere Lösung ?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 30.04.2007 | 16:22

User Schiko hat Ihnen dazu ja bereits geschildert, wie in solchen Fällen gerne vorgegangen wird. Wie vorteilhaft sich dies für Sie steuerlich auswirkt kann und darf Ihnen nur das Finanzamt, der Lohnsteuerhilfeverein oder aber ein Steuerberater mitteilen.

Übrigens finden Sie zur Anlage "R" auch auf der Webpräsenz von www.ihre-vorsorge.de einige Ausfüllhilfen, sofern dies neben den Fragen zur Betriebsrente (für die die Anlage N zu verwenden ist) von Interesse ist.

MfG

4 Antworten

Schiko.am 30.04.2007 | 14:58
Unabhängig wie die steuerklassen eines ehepaares während des jahres verteilt sind, abgerechnet wird bei bearbveitung der einkommensteuererklärung. Bei steuerklasse IV und IV bleiben monatlich je partner ca. 900 steuerfrei. Bei Klasse III sind es ca. 1.700 monatlich. Üblicher weg in solchen fällen III für arbeitsver- dienst und V für betriebsrente. Egal wie, der finanzbeamte rechnet nach splitting- tabelle ab, praktisch nach III. Zur nachzahlung wird es ja kommen, es ist ja auch noch der steuerpflichtige teil der rente zu berücksichtigen. Frauen freuen sich grundsätzlich immer besser, wenn monatlich zunächst mehr netto rauskommt. Für beide gilt wie bisher das formular "N" dies wissen sie ja auch schon längst. MfG.
wandereram 09.05.2007 | 11:21
Zusatzfrage zu der Antwort von Schiko "Bei steuerklasse IV und IV bleiben monatlich je partner ca. 900 steuerfrei. Bei Klasse III sind es ca. 1.700 monatlich." Was sind das für Freibeträge ? Danke
?-?am 09.05.2007 | 20:20
Schiko, wenn man wie sie bereits einige dicke fette Renten bezieht, kann man auch für Rente mit 67 plädieren. Oder evtl sogar für rente mit 75 ???
Schiko.am 09.05.2007 | 17:47
Sicher wissen auch sie, als jahresbetrag gilt derzeit steuer unbelastet 7.664 / 15.328 ( / bedeutet led./vh.) als existenzminimum nach der grund-und splitting- tabelle. Aber auch 920 pauschbetrag für fahrtkosten etc. Auch die absetzbaren beträge für vorsorgeaufwendungen, ab 2005 aufgeteilt in beiträge zur rentenversicherung und 1500/ 3000 für andere beiträge wie kranken/pflege- versicherung. Alternativ- bei besserstellung- gilt noch die frühere methode. Vorausgesetzt, ein mindestverdienst von 19175/ 38.350 als höchstbetrag 1.334,00 grundhöchstbetrag 0.667,00 hälftiger grundhöchstbetrag 2.001,00 led. 2.668,00 grundhöchstbetrag 1.334,00 hälftiger grundhöchstbetrag 4.002,00 verheiratet. Somit 7.664 + 2.001 + 920 oder 15.328 + 4002 + 920 im jahr, geteilt durch 12 sind die in den steuertabellen eingerechneten beträge. Natürlich bei nur 900 monatlich oder 1.700 fällt die anrechnung geringer aus, da ja die absetzbaren höchstbeträge von 2.001/ 4.002 nicht erreicht werden. Die grundfreibeträge 7664/ 15.328 gelten aber immer. Werden also exakt 19.175/ 38.350 verdient und kommen zusätzliche ab- zugsbeträge nicht in frage ist die steuererklärung heiße luft. Komme zum ende, denn auswärts besuche ich heute noch einen vortrag zum thema“Reicht die gesetzliche Rente alleine noch aus? Referent Armin Schulz R & M Gesellschaft für betriebliche Alters- vorsorge und Wertkonten mbH. Muss doch die gesetzliche rente, aber auch die rente mit 67( vermutlich als einziger ) verteidigen. Mit freundlichen Grüßen.
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