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Experten-Antwort

Rentner Mitglied in der gesetzl. Verskasse

von Willi25.07.2017 | 16:41
885 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Frau wird per 1.9 DRV-Rentnerin - bislang war sie bei mir in der Familienversicherung. Am 5.6.17 hat sie die Altersrente (regulär) beantragt - diese wurde von der DRV bewilligt. Zu unserem Erstaunen bekommen wir von der BEK heute am 25.7 die telefonisch Mitteilung, dass meine Frau per 6.6 eigenständiges Mitglied in der BEK sei und ab diesem Datum Beiträge zu entrichten habe. Ich falle aus allen Wolkenn denn ich habe die Mitgliedschaft zum 1.8 fristgemäß gekündigt und mich bei der tk-Versicherung (Familienversicherung) angemeldet. Die Bestätigung, Versicherungsausweise habe ich von der tk erhalten. Meine Frage: ist die Behauptung der BEK richtig, das meine Kündigung unwirksam ist? müssen wir Beiträge für meine Frau nachzahlen?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Fragen zu Krankenkassenbeiträgen sollten Sie in erster Linie mit der oder den beteiligten Krankenkassen regeln. Was sagt denn die neue Kasse (TK) zu diesem Problem? Ich würde die Problematik zunächst mal in aller Ruhe und völlig emotionslos mit der TK besprechen - dann ist die Rechtslage sicher zu klären. Es sieht von außen betrachtet zunächst mal nach einem absoluten Normalfall aus, wenn eine familienversicherte Ehefrau das Rentenalter erreicht. Das kommt doch bei jeder gesetzlichen Kasse tagtäglich vor.

Vielleicht haben Sie / Ihre Frau und der Anrufer der BEK auch nur aneinander vorbei geredet?

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

ich habe Ihnen Ziffer 12 aus dem KVdR Merkblatt kopiert. Bitte lesen Sie folgendes in Ruhe durch.

Wenn Sie den letzten Passus gelesen haben, können Sie sich beruhigt zurücklehnen und der BarmerGEK die passende Antwort geben, falls die Kasse sich nochmals meldet.

Schönen Tag noch

12 Wie hoch sind meine Krankenversicherungsbeiträge?

12.1 Als Rentenantragsteller

Bei der Bemessung der Beiträge ist die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Rentenantragstellers zu

berücksichtigen. Beitragspflichtige Einnahmen sind neben Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen auch alle

weiteren Einkünfte (zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen, Unfallrenten,

ausländische Renten). Bei der Beitragsberechnung gilt das vom Gesetzgeber vorgegebene monatliche

Mindesteinkommen (2017 = 991,67 EUR), auch wenn die tatsächlichen Einkünfte geringer sind.

Welcher Beitragssatz für die Berechnung der Beiträge Anwendung findet, richtet sich nach der Art der

beitragspflichtigen Einnahmen. Grundsätzlich gilt der ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 14,0 %. Für die

Beitragsbemessung aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen ist der allgemeine Beitragssatz in Höhe von

14,6 % und für gesetzliche Renten aus dem Ausland die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (also 7,3 %)

maßgeblich. Hinzu kommt jeweils der von der zuständigen Krankenkasse festgesetzte Zusatzbeitragssatz.

Für die Dauer des Rentenantragsverfahrens sind die folgenden Personen von der Beitragszahlung befreit:

- Witwen / Witwer, wenn die / der Verstorbene eine Rente bezogen hat und in der KVdR versichert war

- Waisen, die den Rentenantrag vor Vollendung des 18. Lebensjahres stellen und

- Personen, bei denen ohne die Rentenantragstellermitgliedschaft dem Grunde nach eine Familienversicherung

bestünde.

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15 Antworten

Herz1952am 25.07.2017 | 17:04
Hallo Willi, nachzahlen müssen Sie nichts. Sie sind ab 1.8. bei der TK, Ihre Frau jedoch weiterhin bei der Barmer. Die Beiträge Ihrer Frau werden somit an die BARMER (so heißt diese Kasse seit neuem offiziell) von der Rentenversicherung überwiesen. Ab Rentenantragsstellung ist die Krankenkasse der Rentner bei der BARMER zuständig. Das wurde bestimmt beim Rentenantrag mitgeteilt, bzw. auf dem Rentenantrag erwähnt/abgefragt. Ob die Kündigung für Ihre Frau unwirksam ist, das ist Krankenkassenrecht. Außerdem ist Sie bei der TK nicht Familienversichert, da sie als Regelaltersrentnerin selbst versichert ist. Klären Sie den Sachverhalt am besten mit beiden Krankenkassen ab. Falls sie zur TK wechseln will, kann sie das auch tun nach den gesetzlichen Bestimmungen. Falls die Kündigung für Ihre Frau tatsächlich ungültig ist, müssen Sie das so wie so auch bei der TK melden, u.a. wegen der nicht mehr möglichen Familienversicherung. Also auf jeden Fall mit der TK sprechen wie es jetzt weitergeht von der "Verwaltung" her. Die ganze Kündigungssache lief wohl schon vor dem Rentenantrag oder Altersrentenbeginn von Ihrer Frau (vermute ich zumindest).
William 25.07.2017 | 18:56
Liebes Herz1952, herzlichen Dank für die Antwort auf meinen Hilferuf :-) Ihre Antwort habe ich gelesen, einiges ist transparent geworden, doch sind bei mir noch Fragen "offen". Beim Rentenantrag war klar, daß meine Frau mit dem Rentenbeginn (1.9) in der tk versichert sein wird - das war unser Vorhaben. Es hat niemand einen Einwand dazu gehabt - weder von der DRV (Rentenbeantragung) noch von der BARMER, die am 23.5 meine Kündigung zum 31.7 angenommen hat. Seit der Zeit habe ich von der BARMER nix mehr gehört oder gelesen... Meine Frau ist seit 1984 nicht mehr erwerbstätig und seitdem bei mir "familienversichert". Einkünfte hat sie keine - das wird sich auch bis 31.8 nicht ändern. Nach derzeitiger Lage muß die Rente ca. 3 Monate vor Fälligkeit beantragt werden - das war der Grund der Beantragung der Rente Anfang Juni... Von WAS soll also der Rentenbeitrag ermittelt werden? Irgendwie erschliesst sich mir die Logik nicht...
Schorscham 25.07.2017 | 19:28
Zitat von Willi anzeigenausblenden
Sie meinen vermutlich den GKV-Beitrag? Der beträgt 14,6 Prozent der Bruttorente und wird zur Hälfte vom Rentner und von der DRV gezahlt. Dazu kann noch ein individueller Zusatzbeitrag kommen, der von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist. MfG
William 25.07.2017 | 19:03
Liebes Herz1952, herzlichen Dank für die Antwort auf meinen Hilferuf :-) Ihre Antwort habe ich gelesen, einiges ist transparent geworden, doch sind bei mir noch Fragen "offen". Beim Rentenantrag war klar, daß meine Frau mit dem Rentenbeginn (1.9) in der tk versichert sein wird - das war unser Vorhaben. Es hat niemand einen Einwand dazu gehabt - weder von der DRV (Rentenbeantragung) noch von der BARMER, die am 23.5 meine Kündigung zum 31.7 angenommen hat. Seit der Zeit habe ich von der BARMER nix mehr gehört oder gelesen... Meine Frau ist seit 1984 nicht mehr erwerbstätig und seitdem bei mir "familienversichert". Einkünfte hat sie keine - das wird sich auch bis 31.8 nicht ändern. Nach derzeitiger Lage muß die Rente ca. 3 Monate vor Fälligkeit beantragt werden - das war der Grund der Beantragung der Rente Anfang Juni... Von WAS soll also der Rentenbeitrag ermittelt werden? Irgendwie erschliesst sich mir die Logik nicht...
Schorscham 25.07.2017 | 19:42
Zitat von Willi anzeigenausblenden
Ohne Einkommen sind auch keine GKV-Beiträge fällig. Denn 14,6 Prozent von 0,00 Euro Brutto-Rente ergibt NULL !! Vermutlich hat die Barmer (versehentlich) nicht berücksichtigt, dass der Rentenbeginn Ihrer Frau erst September sein wird. Machen Sie sich keine unnötigen Sorgen, Alles wird sich leicht aufklären lassen. MfG
William 25.07.2017 | 19:31
Hallo Schorsch, danke für die schnelle Antwort - sicherlich haben Sie das überlesen...aber, meine Ehefrau hat keine eigene Einkünfte...Sie wird diese erst mit der Rente haben und diese wird sie erst am 1.9 erhalten...
KSCam 25.07.2017 | 19:37
Auch ich rate Ihnen die Rechtslage mit der TK abzusprechen. Wenn Sie, Willi gesetzlich krankenversichert sind und Ihre Frau als Hausfrau seit Jahren bei Ihnen familienversichert, sollte doch folgendes Szenario eintreten: Ab Rentenbeginn zahlt sie als Rentnerin die normalen knapp 11% für KV und PV aus der eigenen Rente und vorher ist und bleibt sie beitragsfrei. Das sollte Ihnen die TK so bestätigen und da die BarmerGEK auch eine gesetzliche Kasse ist, gilt dort doch wohl das gleiche Gesetz. Wenn die TK Ihnen das so bestätigt, warten Sie in aller Ruhe ob noch was von der BarmerGEK kommt. Bisher ist doch nichts passiert außer einem Telefonanruf seitens der BarmerGEK, oder? Warum haben Sie denn dort gekündigt? Die Kündigung am 23.05. hat ja nichts mit dem Rentenantrag zu tun. Der war ja erst am 5. Juni.
William 25.07.2017 | 19:57
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Hallo KSC, herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich habe die tk angeschrieben und denen mitgeteilt, dass die BARMER auf die Kündigung meiner Frau besteht, da diese seit dem Renntenantrag eigenständig versichert ist. (Dumm ist nur, das uns das niemand gesagt hat - weder von der BARMER noch von der DRV). nun gut, warten wir der dinge mal ab. Zu Ihren Fragen: In der Tat haben wir nur einen Anruf, nämlich heute, von der BARMER erhalten und in diesem wurde uns die Neuigkeit eröffnet, dass meine Frau ordentliches Mitglied bei der BARMER sei und sie ebenfalls, wenn sie die Kasse wechseln will kündigen muss. Warum wir bei der BEK gekündigt haben? ach wissen Sie nach 51 Jahren freiwilliges Mitglied bei der BEK habe ich bemerkt das andere Kassen wesentlich besser sind auch was den Kunden-Service angeht... Hätte ich gewußt das so ein einfacher Krankenkassenwechsel diese Wellen schlägt, hätten wir die Rente für meine Frau erst am 1.9 beantragt und wären einfach in die Kasse gerutscht...
=//=am 26.07.2017 | 09:38
"(Dumm ist nur, das uns das niemand gesagt hat - weder von der BARMER noch von der DRV). " Ganz einfach: die DRV ist für die Krankenversicherung NICHT zuständig. Der Rentenbescheid wird auf Grundlage der Angaben der Krankenkasse erteilt. Die DRV hat nicht zu prüfen, ob Ihre Ehefrau ab Rentenantragstellung freiwillig, familien- oder Rentner-krankenversichert ist. Deshalb sollten Sie dies mit den Krankenkassen klären. Hier sind Sie im falschen Forum.
William 26.07.2017 | 11:36
Hallo Zusammen, ich danke Ihnen allen für die zahlreichen Informationen aus verschiedenen Perspektiven zu meiner Anfrage. Ruhig gehe ich jetzt in die weiteren Gespräche mit dem Fachpersonal der BARMER. Sicher wird es noch die eine oder andere Überraschung für mich geben - alles andere würde nun wirklich eine Überraschung für mich sein. Viele Grüsse WW
Herz1952am 26.07.2017 | 17:43
Hallo Groko, ich werde Dich für die Hauptrolle in diesem Film als "Willi Winzig" vorschlagen. :-)
W*lfgangam 26.07.2017 | 20:18
Zitat von =//= anzeigenausblenden
...dann hat Willi den Antrag einfach bei der 'falschen' Stelle gestellt (Sie wissen, wie ich das meine :-)) Nebenbei möchte ich nun nicht unbedingt auf die vertieften KVdR-Infos in der rvRecht hinweisen, die bei Antragstellung von entscheidender Bedeutung sein können und wenigstens rudimentär im Kopf sitzen sollten - steht ja nicht umsonst da drin, wenn man's nicht behalten kann ;-) Gruß w.
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