Hallo Peter Lustig,
für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder wegen Erwerbsunfähigkeit besteht eine unmittelbare Förderungsberechtigung im Rahmen der "Riester-Rente" nach § 79 Einkommensteuergesetz, sofern Sie unmittelbar vor Bezug der Rente versicherungspflichtig waren.