Hallo,
der Bezug einer Riester-Rente ist für bestimmte Personenkreise auch vor dem 60. Lebensjahr möglich. Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) wurde - für z. B. Berufssoldaten - die Möglichkeit geschaffen, dass diese zu Beginn ihrer Pension auch ihre Riester-Rente erhalten können. Bis dahin war es tatsächlich nur möglich eine Leistung vor dem 60. Lebensjahr zu erhalten, wenn ein Erwerbsminderungsschutz vereinbart war und dieser Fall eingetreten ist.
Die Fundstelle ist der § 1 Absatz 1 Nr. 2 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz.