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Experten-Antwort

Riester, Auszahlung

von Fischer04.11.2010 | 06:47
1591 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich habe Fragen zu Riester. Wenn man einen Vertrag hat, der ab 60 in die Auszahlphase kommt, kann man sich laut Regelung ab dem Zeitpunkt 30% auszahlen lassen. Was passiert, wenn man sich 100% auszahlen lassen will ? Zählt das zu dem Zeitpunkt auch als schädliche Verwendung ? Muß man alle Zulagen und alle gewährten Steuervorteile zurückzahlen ? Oder nur die, die die 30% übersteigen ? Ist bei den Riesterverträgen eine Zillmerierung zulässig ? So das Abschlußgebühren und Provisionen in den ersten 5 Jahren abgerechnet werden ? Wenn ja, gibt es auch Verträge wo man um diese Zillmerung herumkommt ? Wird z.B. bei Fondssparverträgen auch gezillmert ? Oder werden da die Kosten auf die gesammte Laufzeit verteilt ? Danke für Ihre Auskunft Fischer

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

bei einem Riestervertrag ist bei Beginn der Auszahlungsphase eine einmalige Entnahme von 30% des angesparten Kapitals möglich und somit keine schädliche Verwendung.

Sollte die monatliche Leistung aus dem Riestervertrag 1% der monatliche Bezugsgröße für die Sozialversicherung nicht übersteigen ( zur Zeit 25,55 EUR), so kann das ganze angesparte Kapital auf einmal entnommen werden und ist keine schädliche Verwendung.

Alle anderen Entnahmen (außer zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie) sind eine schädliche Verwendung und damit sind alle Zulagen und Steuerersparnisse zurückzuzahlen.

Bei den Riesterverträgen ist gesetzlich festgelegt, dass die Vertriebskosten auf mindestens 5 Jahre zu verteilen sind. Dies ist eine Voraussetzung, damit der Vertrag zertifiziert wird.

Ob es Verträge gibt, bei denen die Vertriebskosten auf noch längere Zeit verteilt sind, ist von hier nicht zu beantworten. Dies ist den jeweiligen Vertragsbedingungen zu entnehmen die vor Vertragsabschluß eingesehen werden können.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

auf Ihre Anfrage zu ratlierlichen Verträgen kann ich keine Auskunft geben.

Es ist aber ein Beitrag dazu bei googel zu finden.

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2 Antworten

Fischeram 04.11.2010 | 10:16
Bei Wikipedia über google habe ich was gefunden, das ich auch verstehe. Demnach ist es so wie ich es mir gedacht habe. Ratierliches Modell heißt: Kostenverteilung auf die Laufzeit und nicht alles auf einmal am Anfang. Ich stells mal rein: Fischer
Fischeram 04.11.2010 | 08:17
Danke für Ihre Antwort ! Das finde ich wirklich erstaunlich, daß eine Zillmerierung bei Riester sogar vorgeschrieben ist ???? Nun gut, ich habe einen Vermittler im Auge, der auf seiner Website schreibt: Riester Fondssparplan; Ratielriches Modell Habe ich das bei meinen Suchen richtig recherschiert, daß es sich bei einem "ratierlichen Modell" um einen Fondssparplan hadelt bei dem die Kosten gleichmäßig auf die gesamte Laufzeit verteilt wird ? Danke ! Fischer
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