Hallo,
bei einem Riestervertrag ist bei Beginn der Auszahlungsphase eine einmalige Entnahme von 30% des angesparten Kapitals möglich und somit keine schädliche Verwendung.
Sollte die monatliche Leistung aus dem Riestervertrag 1% der monatliche Bezugsgröße für die Sozialversicherung nicht übersteigen ( zur Zeit 25,55 EUR), so kann das ganze angesparte Kapital auf einmal entnommen werden und ist keine schädliche Verwendung.
Alle anderen Entnahmen (außer zur Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie) sind eine schädliche Verwendung und damit sind alle Zulagen und Steuerersparnisse zurückzuzahlen.
Bei den Riesterverträgen ist gesetzlich festgelegt, dass die Vertriebskosten auf mindestens 5 Jahre zu verteilen sind. Dies ist eine Voraussetzung, damit der Vertrag zertifiziert wird.
Ob es Verträge gibt, bei denen die Vertriebskosten auf noch längere Zeit verteilt sind, ist von hier nicht zu beantworten. Dies ist den jeweiligen Vertragsbedingungen zu entnehmen die vor Vertragsabschluß eingesehen werden können.