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Riester bei Selbständigkeit

von Robi7318.04.2007 | 09:25
1550 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Ich bin selbständig und lebe in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Laut Gesetz kann in einer "Ehe" über den Partner, der volle Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, ebenfalls Riester abgeschlossen werden. Wie verhält sich das bei der Lebenspartnerschaft ( gleichgeschlechtliche Partner ). Unterscheidet da das Gesetz ? Kann ich über meinen Partner ebenfalls Riester abschließen ?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Leider nein. Eine abgeleitete Förderberechtigung kann nur über den Ehepartner erfolgen, steuerrechtlich ist der Zulagenanspruch vom Bestand einer Ehe abhängig. Im Steuerrecht ist die Lebenspartnerschaft der Ehe nicht gleichgestellt. Deshalb ist es nicht möglich, dass ein Lebenspartner seine Zulagenberechtigung vom anderen Partner ableitet.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sollte sich aufgrund des Antrages bei der Deutschen Rentenversicherung ergeben, dass Sie rentenversicherungspflichtig sind, gehören Sie zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis und können bei Abschluß eines förderfähigen Vertrages diese auch erhalten. Um die volle Förderung zu erhalten ist es ausreichend, wenn Sie im jeweiligen Beitragsjahr z.B. nur in einem Monat zum förderberechtigten Personenkreis gehört haben, allerdings Beiträge für die zusätzliche Altersvorsorge für das gesamte Jahr zahlen.

Sobald die unmittelbare Förderberechtigung entfällt, entfällt auch der Anspruch auf die Zulage. Dies allerdings erst, wenn Sie im ganzen Jahr nicht mehr zum förderberechtigten Personenkreis gehört haben. Der Vertrag besteht auch ohne Anspruch auf die Förderung weiter, sie können ihn z.B. ruhen lassen. Bei Abschluß eines Vertrages sollte man sich daher unbedingt beim Anbieter informieren, was die Vertragsbedingungen bei Wegfall der Förderberechtigung vorsehen.

1 Antworten

Robi73am 18.04.2007 | 09:30
Ich bin selbständig. Auf Antrag wird bei der RV noch geprüft, ob ich RV-pflichtig bin. Sollte dies der Fall sein, kann ich dann Riester abschließen ? Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich dann Riester abgeschlossen habe, ich aber durch eine Angestellte nicht mehr RV-pflichtig werde ?
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