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Riester: Eigenbeitrag erhöhen

von Jana11.02.2007 | 17:11
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2 Antworten

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Da ich "geringfügig" beschäftigt bin, ist mein Eigenbeitrag für den abgschlossenen Riester-Banksparvertrag nur € 60,00 p.a. Ich möchte jedoch den Eigenbeitrag durch eine monatliche Zahlung (Sparzahlung) erhöhen. Nun meine Frage: Wie hoch darf dieser maximal sein, damit ich den höchsten Sonderausgabenabzug (durch Zusammenveranlagung in der Est.Erklärung mit meinem Mann) erzielen kann. Ist es so: max. geförderter Betrag 2006/07= 1575,-- ./. Eigenbeitrag p.a. = 60,-- ./. Förderung Grundzulage p.a. = 114,-- ./. Förderung Kinderzulage p.a.= 138,-- ---------------------------------------- "frei" bis zum max. geförderten Betrag = 1263,-- 1263,-- : 12 Monate = 105,25 € monatlich Stimmt meine Rechnung? Gibt es mir nicht bekannte "Hürden"? Und vor Allem: Lohnt sich das?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.02.2007 | 11:21

Die „Hürden“ haben Sie ja bereits entspr. gekennzeichnet. In so einem Fall muss man indes auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen RV verzichten, um als 400 Euro Jobberin zum unmittelbar berechtigten Personenkreis für die Riester-Förderung zu zählen. Ansonsten ist die Errechung des von Ihnen dann zu leistenden Mindesteigenbeitrags korrekt.

Was den Sonderausgabenabzug für das Veranlagungsjahr 2006 angeht, so gilt hierbei der maximale Sonderausgabenabzug von 1.575 Euro . Insoweit müssen nicht nur die Zulagen, sondern auch der Mindesteigenbeitrag zum Abzug gebracht werden, um die maximale Höhe des „geförderten“ (auf § 10a II EstG sei hingewiesen) Sparbeitrags zu erhalten. Dann wäre man bei den von Ihnen errechneten 1263 Euro p.a..

Das Ganze verändert sich dann, wenn Sie verheiratet sind, der Ehemann ebenfalls einen Riester Vertrag hat, aber nicht zum unmittelbar berechtigten Personenkreis gehört, vgl. § 10a III Satz 2 EstG.

Ihnen steht dann nämlich insgesamt nur einmal der Sonderausgabenabzug von 1.575 Euro p.a. zu, mit entspr.. Berücksichtigung von beiden Zulagen (Ehemann und Ehefrau), d.h. der dann zu errechnende maximale Sparanteil (der jetzt bei 1263 Euro p.a. liegt) verringert sich.

MfG

1 Antworten

Schiko.am 11.02.2007 | 18:49
Kaum vorstellbar, daß die eigenleistung nach oben begrenzt ist. In die alternativ berechnung wird als eigenleistung als höchstbetrag 1.575 für 2007 steuerlich berück- sichtigt. Der 400 eurojob hat ja für die gemeinsame steuer- Veranlagung nichts zu tun. Rein rechnerisch werden ja von der steuerersparnis 252 zulagen gekürzt. Lege folgende annahme zu grunde: jahresbrutto des ehemanns von 40.000 brutto ver- mindert um 5.107 abziehbarer betrag ergeben somit 34.893 zu versteuerndes brutto und 4.334 steuer plus soli. Den steuerlich absetzbaren höchstbetrag von 1.575 ab- gezogen sind 33.318 zu versteuerndes einkommen ( 34.893 ./. 1.575) und 3.925 steuer plus soli. Bei 1.575 gesamtbeitrag minus 252 zulagen ein eigen- leistung von 1.323 €. Die errechnete steuerersparnis ( 4.334./.3.925) von 409 €. ermäßigt sich um 252 €. zulagen auf 157 euro. M fG.
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