Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDie „Hürden“ haben Sie ja bereits entspr. gekennzeichnet. In so einem Fall muss man indes auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen RV verzichten, um als 400 Euro Jobberin zum unmittelbar berechtigten Personenkreis für die Riester-Förderung zu zählen. Ansonsten ist die Errechung des von Ihnen dann zu leistenden Mindesteigenbeitrags korrekt.
Was den Sonderausgabenabzug für das Veranlagungsjahr 2006 angeht, so gilt hierbei der maximale Sonderausgabenabzug von 1.575 Euro . Insoweit müssen nicht nur die Zulagen, sondern auch der Mindesteigenbeitrag zum Abzug gebracht werden, um die maximale Höhe des „geförderten“ (auf § 10a II EstG sei hingewiesen) Sparbeitrags zu erhalten. Dann wäre man bei den von Ihnen errechneten 1263 Euro p.a..
Das Ganze verändert sich dann, wenn Sie verheiratet sind, der Ehemann ebenfalls einen Riester Vertrag hat, aber nicht zum unmittelbar berechtigten Personenkreis gehört, vgl. § 10a III Satz 2 EstG.
Ihnen steht dann nämlich insgesamt nur einmal der Sonderausgabenabzug von 1.575 Euro p.a. zu, mit entspr.. Berücksichtigung von beiden Zulagen (Ehemann und Ehefrau), d.h. der dann zu errechnende maximale Sparanteil (der jetzt bei 1263 Euro p.a. liegt) verringert sich.
MfG
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.