Verzweifelt suche ich nach der Information, ob die 200,- Euro Prämie für Berufseinsteiger unter 25 Jahren nur bezahlt wird, wenn der Versicherte einen Vollriester macht oder ob es auch bei anteiliger Zulage erfolgt.
Es wäre toll, wenn mir das jemand beantworten kann, denn der Chat funktioniert nicht.
Hallo Deliah,
nach meiner Lesart wird der Berufseinsteigerbonus von 200 Euro ebenso wie die anderen Zulagen anteilig gekürzt, wenn Sie nicht zumindest den Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent Ihres beitragspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der Zulagen in den Riestervertrag einzahlen ("Vollriester").
Dies ist in den Paragrafen 84 und 86 des Einkommensteuergesetzes (ESTG) so geregelt.
§ 84 nennt neben der Grundzulage auch den Berufseinsteigerbonus, § 86 regelt Kürzungen ALLER Zulagen bei Unterschreitung des Mindesteigenbeitrages.
MfG
zelda