Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Riester-Rente: Alleinerziehend & gekniffen?

von Mark S.06.11.2017 | 23:15
607 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Forum, die Ausgangslage: Seit 5/2017 geschieden alleinerziehend, 3 Töchter (3,5,8) Riester-Rentenversicherung seit 2010 Job wg. Erziehung gekündigt, dh kein Einkommen aus Arbeit Gehalt letzes Jahr: rd. 56.000, Gehalt 2017: ca. 22.000 Meine Fragen: 1) Im letzten Jahr hat meine Ex das Kindergeld erhalten, jetzt soll ich es erhalten (einvernehmliche Einigung). Wie schnell leitet die Familienkasse das Kindergeld um - gibt es da eine Frist? 2) Wenn ich das Kindergeld erhalte, bekomme ich auch die Zulagen für alle 3 Kids (3x 300) für dieses Jahr - richtig? 3) Allerdings muss ich die vier Prozent für die Einzahlung auf Basis des Vorjahreseinkommens berechnen - also 2.240 - 900 - 154 = 1.1860 - richtig? (Diese Regelung mit dem Vorjahresbezug ist hart für Leute, die plötzlich weniger Einnahmen haben!) 4) Meine Ex bekommt aber auch für dieses Jahr die Kinderzulagen, denn sie war ja bislang die "Kindergeldberechtigte" - richtig? 5) Wenn ich dann endlich Empfänger des Kindergeldes bin, muss ich den Bescheid darüber bei meiner Versicherung einreichen und für jedes Kind einen Kinderzulagenantrag stellen - richtig? 6) Erst 2018 darf ich meine Einzahlung drosseln und zwar auf 60 Euro weil das ja die Mindestsumme ist die man braucht um die Zulagen zu bekommen - richtig? 7) Ich habe im Jahr 1600 Euro Einnahmen aus Vermietung, erhalte auf eine Lebensversicherung Zinsen und verfüge über einen Indexfond. Diese Einnahmen zählen bei der Berechnung des Einkommens für die Riester-Rechnerei keine Rolle - richtig? Ich weiß, das sind viele Fragen. Ich habe mir aber Mühe gegeben so zu fragen, dass Sie mit wenigen Worten antworten können. Sollten Sie noch Infos benötigen, schreiben Sie mir es gerne. Danke für Ihre Unterstützng.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zu 1): Bezüglich der Umstellung des Kindergeldes bitte ich Sie die zuständige Familienkasse zu kontaktieren.

Zu 2): Wechselt der Kindergeldempfänger im Laufe des Beitragsjahres, hat grundsätzlich derjenige den Anspruch auf die Kinderzulage, dem für den zeitlich frühesten Anspruchszeitraum im Beitragsjahr Kindergeld ausgezahlt wurde (Exfrau).

Zu 3): Berechnung des Eigenbeitrages 2017 beruht auf die vier Prozent-Regelung des Vorjahreseinkommens, abzüglich Grundzulage. 56.000 Euro x 4 Prozent=2.240 Euro (Höchstbeitrag von 2.100 Euro muss beachtet werden) minus 154 Euro ergibt Eigenbeitrag in Höhe von 1.946 Euro.

Zu 4): Nur Ihre Exfrau erhält die Kinderzulage für 2017!

Zu 5) Informationen an den Anbieter bezüglich Änderung des Familienstandes, Angaben der Familienkasse und der Kindergeldnummer und Antrag auf Zulagen einreichen.

Zu 6) Der Beitrag für 2018 ermittelt sich aus der Höhe der Einkommen aus 2017 (Arbeitsentgelt und eventuelle Lohnersatzleistungen) abzüglich der Grundzulage (154 Euro) und den drei Kinderzulagen (3 x 300 Euro), mindestens jedoch der Sockelbeitrag von 60 Euro. Mit Vollendung des dritten Lebensjahres vom jüngsten Kind (Ende der sogenannten Kindererziehungszeit) ist auch zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen der Förderberechtigung noch haben.

Zu 7) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sowie Kapitaleinkünfte werden für die Berechnung des Mindesteigenbeitrages für die Riester-Rente nicht herangezogen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Mark P.am 07.11.2017 | 07:07
8.) Mit wenigen Worten - was sind Sie für ein Mensch - Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Riesteram 07.11.2017 | 07:14
Warum stellen Sie diese Fragen nicht dem Versicherer Ihrer Riesterrente? Letztendlich zieht dieser Ihnen auch die Vertragsgebühren aus der Tasche. Für die gesetzliche Rentenversicherung ist Riester nur ein Nebenschauplatz!
modi1969am 07.11.2017 | 09:54
Hallo, hier meine Antworten zu Ihren Fragen: 1) Kinderzulage erhält, wer im Beitragsjahr das Kindergeld erhielt. Wechselt die Kindergeldberechtigung, erhält derjenige die Kinderzulage, der im Beitragsjahr zuerst Kindergeld bezog - also 2017 alles für die rau. 2) Wenn Sie am 01.01.2018 Kindergeld für alle Kinder erhalten, kriegen Sie die Kinderzulagen für 2018 3)Der Mindesteigenbeitrag rechnet sich aus 4 % des Vorjahresbrutto, maximal 2100 Euro - abzüglich aller Zulagen. Somit müssten Sie 2017 1946 Euro bezahlen ( Kinderzulagen 2017 ja bei der Frau, somit nur 154 Euro abziehbar). Sollte Ihnen der Betrag zu groß sein, können Sie auch weniger zahlen ( mindestens aber 60 Euro). Die Zulage 2017 würde dann entsprechend gekürzt. 4) Die Kinderzulagen für 2017 kriegt die FRau, wenn sie am 01.01.2017 Kindergeld bezog. 5) Ja, es ist für 2018 je weils der Kinderzulageantrag für alle Kids auszufüllen mit den Angaben zur Kindergeldzahlstelle 6) Der Mindesteigenbeitrag (MEB) 2018 errechnet sich aus Brutto 2017 - gemindert um Grundzulage 175 Euro ( ab 2018) und 3 Kinderzulagen ( 900 Euro). Auch weniger als der MEB ist möglich, dann aber mit Zulagenkürzung. 7) Einnahmen aus Vermietung/Kapital etc ist für Riester irrelevant. Wichtig für die Förderberechtigung isr die Vers.pflicht in der RV im Beitragsjahr, der MEB wird dann aus dem Vorjahr ermittelt..
senf-dazuam 07.11.2017 | 11:53
Achten Sie darauf, dass dann auch eine gemeinsame Erklärung über Ihren Bezug der Kinderzulagen vorliegt und der Anbieter des Riestervertrages Ihrer Ex-Frau den Zulagenantrag ab 2018 zurückzieht. Sonst ist Ärger (verbunden mit null Zulagen) vorprogrammiert ... Alles Gute!
Gina-Kimberly S.am 07.11.2017 | 10:02
9.) und Mark P. wird zum Hüter der Moral Deine Gina-Kimberly
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026