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Riester Rente Förderung für EUR auf Zeit

von SHG09.03.2007 | 08:57
1684 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In unserer SHG wurde die Frage gestellt ! Warum bekommt ein Zeitrentner beisp. VEMRentner - BURentner Keine Riester Förderung.( Ungwissheit der Verlängerung der Zeitrente- Familienabsicherung. (Eigene Vorsorge fürs Alter)Dieser Baustein der Förderung steht einem Rentner nicht zu ? Kann mir einer die Frage Beantworten warum Rentner nicht Gefördert werden ! Oder gibt es andere möglichkeiten der Rentnerförderung.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrte/r SHG,

eine interessante Frage.

Für die mit einem/r versicherungspflichtigen Person verheirateten Riester-Interessenten bleibt der mittelbare Förderweg offen.

Bei Auflegung des Programms Riester-Rente leitete der Gedanke, den geförderten Personenkreis auf diejenigen Personen zu begrenzen, die von der Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus im Jahre 2001 betroffen sein werden. Die Personen die damals Ihre Rente bereits bewilligt bekommen hatten waren insoweit nicht betroffen. Aber vielleicht ein Tipp am Rande, augenblicklich läuft ein Schulungsprogramm der Volkshochschulen mit Referenten der Deutschen Rentenversicherung „Altersvorsorge macht Schule“. Versuchen Sie doch mal in einen solchen Kurs zu gelangen und herauszuarbeiten, inwieweit ggf. Nachbesserungsbedarf anzuregen ist.

4 Antworten

Schadeam 09.03.2007 | 09:18
ja warum kriegt der keine Förderung? blöde Antwort: weil das halt so im Gesetz steht - also von unseren Politikern so gewollt ist. Allerdings ist Ihre Aussage ja nicht ganz richtig: sofern Ihr Rentner mit einem versicherungspflichtigen Ehepartner verheiratet ist, kann er ja auch die Riester Zulagen erhalten. Und wenn Ihr BU Rentner mit der ihm verbliebenen Restgesundheit noch arbeitet, wäre er ja wieder versicherungspflichtig und somit förderfähig.
*am 09.03.2007 | 10:21
Voraussetzung für die Förderung ist die unbeschränkte Steuerpflicht in der BRD. Da der Rentner nicht einkommenststeuerpflichtig ist, entfällt auch die Förderung. So einfach ist das.
?-?am 09.03.2007 | 11:13
selten dämliche Antwort von *, auch Renten sind steuerpflichtig
Sigridam 09.03.2007 | 13:51
Ich bin 16.7.1950 geboren und habe dieletzten 27Jahre gearbeitet. Kann ich mit 60J in rente gehen? Danke
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