Sehr geehrte/r SHG,
eine interessante Frage.
Für die mit einem/r versicherungspflichtigen Person verheirateten Riester-Interessenten bleibt der mittelbare Förderweg offen.
Bei Auflegung des Programms Riester-Rente leitete der Gedanke, den geförderten Personenkreis auf diejenigen Personen zu begrenzen, die von der Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus im Jahre 2001 betroffen sein werden. Die Personen die damals Ihre Rente bereits bewilligt bekommen hatten waren insoweit nicht betroffen. Aber vielleicht ein Tipp am Rande, augenblicklich läuft ein Schulungsprogramm der Volkshochschulen mit Referenten der Deutschen Rentenversicherung „Altersvorsorge macht Schule“. Versuchen Sie doch mal in einen solchen Kurs zu gelangen und herauszuarbeiten, inwieweit ggf. Nachbesserungsbedarf anzuregen ist.