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riester + SVbrutto

von rolM30.01.2007 | 13:23
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3 Antworten

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hallo wissende ich bin über die KSK (künstersozialkasse) freiwillig pflichtversichert. darin schätzte ich mein jeweiliges einkommen selbst ein. dem entsprechend werden meine beiträge zu RV, PV und KV berechnet. viel später erst wird durch einkommenssteuerbescheid des betreffenden jahres das wirkliche einkommen vom finanzamt "definiert". dort gibt es also zur berechnung der einkommensverhältnisse zwei (hier deutlich) auseinander gehende werte. und das auch noch sehr spät, zB für 2005 wohl erst im märz 2007. wie kann/soll ich meiner sparkasse für die berechnung der eigenleistung das "gültige" anzunehmende einkommen (zB für 2006) angeben??? wie kann/soll ich die eigenleistung für 2005 ändern, wenn dann der EkStBescheid 2005 vorliegt???

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 30.01.2007 | 16:18

Sie sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, sondern zahlen Beiträge zur Künstlersozialkasse. Die Mitglieder der Künstlersozialkasse sind nicht in der Auflistung des förderberechtigten Personenkreises nach § 10a EStG enthalten. Damit entfällt für Sie leider auch die Förderungsmöglichkeit für die Riesterrente.

2 Antworten

Matthiasam 01.02.2007 | 17:15
Natürlich sind Sie in der gesetzlichen RV pflichtversichert und damit zulagenberechtigt. Für die Berechnung der Eigenbeiträge gilt das Einkommen, das die Künstlersozialkasse an die RV meldet und aus dem auch Ihre RV-Beiträge berechnet werden.
rolMam 02.02.2007 | 09:10
hallo experte Sie liegen falsch, aber komplett. zitat einer email der KSK: "Anspruch auf Zulagenförderung haben alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Dazu gehören auch die nach dem KSVG versicherten Künstler und Publizisten. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder deren Auskunfts- und Beratungsstellen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Künstlersozialkasse" besten gruß (trotzdem) ;-)
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