Sie sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, sondern zahlen Beiträge zur Künstlersozialkasse. Die Mitglieder der Künstlersozialkasse sind nicht in der Auflistung des förderberechtigten Personenkreises nach § 10a EStG enthalten. Damit entfällt für Sie leider auch die Förderungsmöglichkeit für die Riesterrente.