Ich bin selbstständig tätig und habe im Jahr 2002 über meinen Mann, der als Arbeitnehmer angestellt ist, einen Riester-Vertrag mit abgeleiteter, also mittelbarer Förderung abgeschlossen. Muss ich ab kommendem Jahr den Sockelbeitrag von 60 Euro einzahlen oder gilt die Neuregelung nur für ab 2012 neu abgeschlossene Riester-Verträge?
14.12.2011, 15:50
von
Nantje P.
14.12.2011, 15:55
von
Schnabeltasse
Auch für Altverträge gilt: 60 EUR Sockelbeitrag für mittelbar Zulagenberechtigte.
15.12.2011, 09:48
von Experte/in Experten-Antwort