Hallo Wolfgang,
Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, besitzen eine unmittelbare Förderungsberechtigung im Rahmen der sogenannten "Riester-Rente". Um die Förderungen zu erhalten sind Eigenbeiträge erforderlich.
In diesem Fällen ist eine Zulagenberechtigung über das "Hucke-Pack-Verfahren"
(Ehegattenförderung) nicht möglich.
Wir empfehlen Ihnen sich schnellstmöglich mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen sowie Ihrem Versicherer in Verbindung zu setzen.