Hallo Programmierer,
zu Ihren Fragen:
a) sofern Sie als Deutscher für eine ausländische Firma im Ausland arbeiten, erhalten Sie die Riesterförderung nur dann, wenn Sie Ihren Riestervertrag vor 2010 abgeschlossen haben und damals in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren. Für nach diesem Zeitpunkt geschlossene Verträge ist eine Riesterförderung nicht möglich.
b) sofern Sie in Ihrer Tätigkeit für die deutsche Firma im Ausland in Deutschland Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, gehören Sie zum riesterberechtigten Personenkreis.
Bezüglich der Fragen zur Besteuerung der Riesterrente wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.