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Experten-Antwort

Riesterrente

von Emu6828.09.2015 | 18:44
904 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
1) Ich bin Arbeitssuchend ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit. Ich bin auch bei meiner zuständigen Agentur für Arbeit als Arbeitssuchend gemeldet. Nach meinen Informationen bin ich weiterhin unmittlelbar zulagenberechtigt. Ist diese Auffassung richtig? 2) Ich beabsichtige, den vollen Riesterbeitrag für 2016 im Januar zu zahlen und zeitversetzt um 2 Monate mit der Auszahlung der Riesterrente zu beginnen. Die Voraussetzungen für die Auszahlung der Riesterrente sind gegeben. Meine Frage ist: Kann die Nähe der Einzahlung in die Riesterrente und der Beginn der Auszahlung derselben die Zulagenberechtigung und/oder die steuerliche Berücksichtigung gefährden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

wie Sie auch auf dieser Internetplattform nachlesen können, sind Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 unmittelbar Zulagenberechtigt, auch wenn der Anspruch wegen zu hohen Einkommens des Partners oder zu hohem Vermögens ruht.

Zum Punkt 2) können wir als Rentenversicherungsträger nur an die Zentrale Zulagenstelle (ZfA) bzw. das örtliche Finanzamt verweisen.

Die ZfA erreichen Sie wie folgt:

Servicehotline - 03381 21222324

De-Mail - ZfA.Service@drv-bund.de-mail.de

eMail - Zulagenstelle@DRV-Bund.de

Telefax - 03381 21223300

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

emu68am 29.09.2015 | 17:44
Danke für die schnelle Antwort.
Deutsche Rentenversicherung
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