Hallo,
wie Sie auch auf dieser Internetplattform nachlesen können, sind Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld 2 unmittelbar Zulagenberechtigt, auch wenn der Anspruch wegen zu hohen Einkommens des Partners oder zu hohem Vermögens ruht.
Zum Punkt 2) können wir als Rentenversicherungsträger nur an die Zentrale Zulagenstelle (ZfA) bzw. das örtliche Finanzamt verweisen.
Die ZfA erreichen Sie wie folgt:
Servicehotline - 03381 21222324
De-Mail - ZfA.Service@drv-bund.de-mail.de
eMail - Zulagenstelle@DRV-Bund.de
Telefax - 03381 21223300
Mit freundlichen Grüßen