Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Riesterrente

von majo7506.02.2009 | 22:40
2297 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich bin ehemaliger SAZ 12, beziehe Übergangsgebührnisse und bin Student. Laut meinen Gebührnisamt gehöre ich nun nicht mehr zum Zulageberechtigten Personenkreis, d.h ich bekomme keine Förderung für die Zeit in der ich Übergangsgebührnisse beziehe. Nun stellt sich die Frage, zu welchem Personenkreis ich nun gehöre? Diese Frage konnte mir weder der Bearbeiter im Gebühnisamt, noch das Arbeitsamt beantworten. In welche Grauzone stecke ich gerade bzw. hat der Bund mich gesteckt??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um die Riesterförderung zu erhalten, muss man zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören. Dazu zählen insbesondere Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen, versicherungspflichtige Landwirte und andere.

Offensichtlich sind Bezieher von Übergangsgebührnissen nicht unmittelbar förderberechtigt.

Es besteht allerdings die Möglichkeit als Ehegatte mittelbar förderberechtigt zu sein ("Hucke-Pack-Vertrag"). Dazu wäre es notwendig, dass der Ehegatte einen auf ihn lautenden Riestervertrag bespart und auch den erforderlichen Mindesteigenbeitrag einzahlt.

Andernfalls verbleibt die Möglichkeit den Vertrag vorübergehend beitragsfrei zu stellen oder ungefördert zu besparen.

4 Antworten

Majoneseam 07.02.2009 | 15:53
Leider ist es vielen Betroffenen nicht bewusst, dass Sie für die Dauer der Zahlung von Übergangsgebührnissen eigentlich keinen sozialversicherungsrechtlichen Status besitzen und in eine Art von "Freizeit mit Abfindung" gesteckt worden sind. Wenn Sie aber einmal http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMn… und http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMn… aufrufen, merken Sie schnell, wie einfach es sich unser Staat da doch macht! Die genannten Ausführungen sind nicht ohne Grund so unergiebig.
Schadeam 07.02.2009 | 17:11
nein, da sind Sie wohl derzeit nicht förderberechtigt. Aber Sie schreiben >in welche Grauzone wurde ich gesteckt?< das hört sich ja so an als ob Sie a) gezwungen wurden Berufssoldat zu werden und b) zum Studium geprügelt werden. Machen Sie das nicht freiwillig? Vielleicht weil Sie sich durchs Studium später bessere Karrierechancen versprechen? Sie könnten als Alternative ab morgen wieder versicherungspflichtig arbeiten gehen und schon sind Sie riesterfähig. ;))
Majoneseam 07.02.2009 | 20:02
Wenn man vorher über die Risiken und Nebenwirkungen umfassend aufgeklärt wird, ist das ja kein Problem. Man könnte Nutzen und Nachteile abwägen. Doch leider übersehen Sie bei Ihrer Anmerkung, dass Betroffene erst im Nachhinein merken, dass es auch Nachteile gibt, über die selbst auf Anfrage keine Auskünfte erteilt werden. "Diese Frage konnte mir weder der Bearbeiter im Gebührnisamt, noch das Arbeitsamt beantworten." Ich meine, man müsste schon erwarten dürfen, dass wenigstens auf Nachfrage die damit befassten Stellen des Brötchengebers angemessene Auskünfte erteilen können.
Schadeam 08.02.2009 | 14:00
Vielleich hat Majo einfach die falschen gefragt? Zumindest das Arbeitsamt war die falsche befragte Stelle - deren "Job" ist wirklich nicht den Status eines studierenden Berufssoldaten zu klären und mit Riester haben die auch nichts am Hut. Der Arbeitgeber hätte es vielleicht wissen können, aber das zu beurteilen vermag weder ein Forumsteilnehmer noch ein Mitarbeiter der RV (aber warum sollte ein Mitarbeiter des Gebührnisamtes Detailkenntnisse über Riester besitzen- frage ich den Schuster, was Wurst kostet?) Majo hätte ja auch gleich bei der RV fragen können. Und wie gesagt: die Riesterförderung war doch sicher nicht ausschlaggebend für die Entscheidung ein Studium aufzunehmen?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026