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Experten-Antwort

Riesterrente

von Moritzi21.01.2016 | 12:27
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9 Antworten

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Mein Riestervertrag läuft in einen Aktienfond bei einer Bank bis zum 60. Lebensjahr. Was passiert damit, wenn ich nun bis 67. arbeiten muss? Kann ich diesen einfach weiter besparen oder bekomme ich ihn schon ausgezahlt mit 60?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

5
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Moritze,

bitte prüfen Sie , ob im Vertrag etwas zum späteren Rentenbeginn steht.

Falls Sie nichts dazu finden, sprechen Sie mit dem Anbieter , ob ein späterer Leistungsbeginn möglich ist.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Moritze,

bitte prüfen Sie , ob im Vertrag etwas zum späteren Rentenbeginn steht.

Falls Sie nichts dazu finden, sprechen Sie mit dem Anbieter , ob ein späterer Leistungsbeginn möglich ist.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Moritze,

bitte prüfen Sie , ob im Vertrag etwas zum späteren Rentenbeginn steht.

Falls Sie nichts dazu finden, sprechen Sie mit dem Anbieter , ob ein späterer Leistungsbeginn möglich ist.

Expertenantwort · 4Deutsche Rentenversicherung

Hallo Moritze,

bitte prüfen Sie , ob im Vertrag etwas zum späteren Rentenbeginn steht.

Falls Sie nichts dazu finden, sprechen Sie mit dem Anbieter , ob ein späterer Leistungsbeginn möglich ist.

Expertenantwort · 5Deutsche Rentenversicherung

Hallo Moritze,

bitte prüfen Sie , ob im Vertrag etwas zum späteren Rentenbeginn steht.

Falls Sie nichts dazu finden, sprechen Sie mit dem Anbieter , ob ein späterer Leistungsbeginn möglich ist.

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4 Antworten

H. Korteam 21.01.2016 | 12:33
Das müßte im Vertrag stehen, was da möglich ist und geschieht. Ich würde da zunächst mal die entsprechenden Passagen nachlesen, denn die müßten vorrangig gelten.
****am 21.01.2016 | 13:20
Hallo Moritzi sie sollten unbedingt nochmal in ihre Police schauen, denn bei einem zertifiziertem Riestervertrag darf gem. § 1 AltZertG die zugesagte Auszahlungsphase /Rente nicht vor Vollendung des 62 Lebensjahres beginnen. Eine frühere Zahlung wäre dann wohl eine schädliche Verwendung.
****am 21.01.2016 | 13:41
Sorry, bei vor 2012 abgeschlossenen Verträgen war noch eine Entnahme ab dem 60 Lj. möglich, aber trotzdem in den Vertrag schauen oder bei dem Anbieter anfragen wie sich ein späterer Auszahlungsbeginn auf die Leistung auswirken würde.
Moritziam 21.01.2016 | 14:09
Genau da liegt ja der "Hase im Pfeffer" - bei vor 2012 abgeschlossenen Verträgen war noch eine Entnahme ab dem 60 Lj. möglich bzw. vorgesehen!! - im Vertrag steht m.E. zu den heutigen Bedingungen der Inanspruchnahme nichts, deshalb auch die Frage. Vielleicht hat noch jemand eine Idee oder ähnliche Erfahrungen.
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