Hat der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger aus den dort vorliegenden medizinischen Unterlagen erkannt, dass Sie seit Sommer 2015 (oder schon vorher) voll erwerbsgemindert sind, kann der Reha-Antrag vom Juli 2015 in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Reha aus gesundheitlichen Gründen nicht wie vorgesehen - sondern erst später - angetreten werden konnte.
Sofern Sie in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt waren, also die Krankenkasse Sie zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat, ist die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträger nachvollziehbar.