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Experten-Antwort

Rückerstattung der Rentenbeitraege

von Norbert18.04.2011 | 13:48
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin ungarischer Staatsbürger und habe von 2002 bis Februar 2004 in Deutschland gearbeitet. Damals war Ungarn noch kein EU Mitglied. Meine Frage waere ob ich die Möglichkeit habe, die damals gezahlte Rentenbeitraege zurückzuerstatten? Wenn ja, was für ein Antrag muss ich einreichen? Wenn nicht, dann werde ich spaeter aus Deutschland nach diesen 2 Jahren auch Rente bekommen? Danke für Ihre Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Norbert,

nachdem Ungarn in der EU ist, ist eine Beitragserstattung nicht möglich.

Bitte wenden Sie sich, falls Sie bei einem Landesträger ( ehem. LVA ) versichert waren, an die Verbindungsstelle für Ungarn bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland Kranichfelder Str. 3 in 99005 Erfurt Tel. 0361-482-0.

Waren Sie beim Bundesträger ( ehem. BfA ) versichert, wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstr. 2 in 10709 Berlin Tel. 030-865-0.

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