Hallo ik,
wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Rückforderungsbescheid sich auf die gesetzliche Witwenrente von der Deutschen Rentenversicherung bezieht, ist der Bezug dazu eher in der jährlich zum 1. 7. stattfindenden Einkommensanrechnung zu sehen.
Eventuell überschreitet Ihre Mutter mit dem zusätzlichen Einkommen zu der Hinterbliebenenrente den jeweils monatlich festgelegten Nettofreibetrag und aufgrund dessen erfolgt eine Rückforderung.
Empfehlenswert für die Klärung Ihrer Frage ist ein Besuch bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung unter Vorlage dieses Bescheides.