Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo ik,
wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Rückforderungsbescheid sich auf die gesetzliche Witwenrente von der Deutschen Rentenversicherung bezieht, ist der Bezug dazu eher in der jährlich zum 1. 7. stattfindenden Einkommensanrechnung zu sehen.
Eventuell überschreitet Ihre Mutter mit dem zusätzlichen Einkommen zu der Hinterbliebenenrente den jeweils monatlich festgelegten Nettofreibetrag und aufgrund dessen erfolgt eine Rückforderung.
Empfehlenswert für die Klärung Ihrer Frage ist ein Besuch bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung unter Vorlage dieses Bescheides.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.