Hallo Brigitte Eichin,
eine Klärung im Einzelfall zur Frage der Abgrenzung private oder gesetzliche Krankenversicherung können wir nicht vornehmen.
Hierzu setzt sich Ihr Freund bitte mit den beteiligen Krankenkassen (privat und/oder gesetzlich) in Verbindung und lässt den Sachverhalt bitte nochmals prüfen.
Die Frage, ob der Versicherungsmakler in einem solchen Fall belangt werden kann, können wir als Rentenversicherungsträger leider nicht prüfen.