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Experten-Antwort

Rücknahme gemeinsamer Erklärung KEZ bei Beamtin

von Marmotte24.04.2019 | 18:51
227 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich bin Beamtin und mein Mann und ich haben nach der Geburt unseres Kindes im Februar 1998 eine gemeinsame Erklärung über die Zuordnung der KEZ/BÜZ beim Vater abgegeben, weil die Zeiten damals bei der Beamtenversorgung nicht berücksichtigt wurden. Mein Mann ist Angestellter. Inzwischen ist eine Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten auch bei der Beamtenversorgung möglich. Ich habe das Kind überwiegend erzogen und war beurlaubt, während mein Mann Vollzeit gearbeitet hat. Können wir die gemeinsame Erklärung zurücknehmen, damit die Zeiten bei meiner Beamtenversorgung angerechnet werden können? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marmotte,

nein, die abgegebene Erklärung ist bindend.

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3 Antworten

Ottemarmam 24.04.2019 | 19:28
Hallo, die Verjährungsfrist ist bereits abgelaufen. Und das fällt Ihnen nach 21 Jahren ein. Sorry!
W°lfgangam 24.04.2019 | 20:35
Hallo Marmotte, grundsätzlich ist eine Revision zu einer 1x getroffene Entscheidung zur eigentlich endgültigen Entscheidung der Anrechenbarkeit der Kindererziehungszeiten nicht möglich - schon eher gar nicht bei einer 'gemeinsamen Erklärung' zugunsten der ab diesem Zeitpunkt/wir wollen das jetzt so/unabhängig vom Erziehungsaufwand beim jeweiligen Elternteil. Je nach Gusto/Gesetzeslage können Sie da nicht mal gestern so /heute anders /morgen wählen wir wieder neu, entscheiden, wann für wen welches Versorgungssystem die besten Vorteile aus der Kindererziehung anbietet. Aus der DRV-Entscheidung/Annahme und Umsetzung der gemeinsamen Erklärung zu Gunsten des Vater kommen Sie da nur mit einer Klage raus/Erfolg gleich gegen Null - Ihre damalige Entscheidung ist rechtsverbindlich/Sie beide habe dafür unterschrieben (!), und darüber/Folgewirkungen wurden Sie aufgeklärt/haben's in der Erklärung nachlesen können. Gruß w.
Marmotteam 24.04.2019 | 20:00
Ich danke ihnen sehr für diese fachlich fundierte und umfassende Auskunft! Das hilft sehr weiter.
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