Hallo Friedrich,
bzgl. der Fragen zur Steuererklärung können wir Ihnen hier leider keine verlässliche Auskunft geben und bitten Sie sich diesbezüglich an das Finanzamt/Lohnsteuerberater/Lohnsteuerhilfeverein zu wenden.
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Hallo Friedrich,
bzgl. der Fragen zur Steuererklärung können wir Ihnen hier leider keine verlässliche Auskunft geben und bitten Sie sich diesbezüglich an das Finanzamt/Lohnsteuerberater/Lohnsteuerhilfeverein zu wenden.
Das Finanzamt alleine ist für die Festsetzung der Steuer zuständig, gar keine Frage. Ein Einspruch ist sicher wenig sinnvoll, es sei denn der Rentner möchte mehr Steuern zahlen. [/quote=beschaffen Sie sich ggf. richtigstellende Nachweise von der DRV] Genau das ist doch der Kernpunkt. Die DRV ist dann am Zuge und kann nicht den Rentner abwimmeln. Leider meldet sich der Fragesteller nicht mehr. Die Steuerbescheinigung ist nämlich möglicherweise bis mit großer Wahrscheinlichkeit richtig. GigiUnd wenn er es dann so macht und kommt einige Tage später wieder und berichtet vom Finanzamt "fragen sie die DRV, die haben doch die Meldung gemacht" was dann?Hallo Alexsandra, die Aussage scheint vordergründig richtig zu sein. Aber, die die Steuer festsetzende Behörde ist das Finanzamt, nicht die DRV. Richtiger wäre daher der Hinweis gewesen "Legen Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid ein, begründen Sie den und beschaffen Sie sich ggf. richtigstellende Nachweise von der DRV" ...was haben Sie davon, jetzt wieder bei der DRV vorzujammern? - das ändert nichts am Steuerbescheid, das Finanzamt kann weiterhin nur nach den übermittelten Fakten festsetzen/(bisher) alles richtig gemacht ;-) Gruß w.
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