Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rückwirkende Erwerbsminderung

von Heidi02.08.2018 | 17:33
543 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag zusammen, ich bin letztes Jahr im März und April 2017 operiert an der Bandscheibe operiert worden. Im Mai 2017 habe ich einen Antrag auf Reha gestellt und bewilligt bekommen. Seit der Beendigung der Reha bin ich weiter krankgeschrieben. Nun habe ich die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen zum 01.09.2018 beantragt. Jetzt habe ich einen Brief von der Barmer erhalten, dass sie mein „Dispositionsrecht“ rückwirkend einschränken und mir gesagt dass die DRV den Rehaantrag als Rentenantrag bewerten wird. Darf die Krankenkasse das? Was passiert jetzt? Bekomme ich auch ein Schreiben der Rentenversicherung? Muss ich dem zustimmen? Dadurch gehen mir dann ja Rentenanteile verloren? Kann ich bei rückwirkender Verrentung als Erwerbsminderungsrentner darauf bestehen, den Leidtungsfall auf den 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung ( hier der 01.12. 2027 oder 01.01.2018 - das ist nach meiner Rechnung das Datum nach Rehaantrag) zu setzen? Das wären weniger Abschläge als im Mai 2017. Ich habe leider keine Hinzurechnungspunkte zu erwarten, da ich 2017 schon 63 Jahre alt war. Bekomme ich Post von der Rentenversicherung mit Möglichkeit zum wählen oder Widerspruch? Schließlich habe ich den Rehaantrag ohne Auffoderung der Barmer gestellt. Vielen Dank für die Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heidi,

"Rentenuschi" und "Marco" haben Ihre Fragen bereits zutreffend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Rentenuschiam 02.08.2018 | 17:58
Hallo Heidi, sobald du dieses Schreiben von deiner KK bekommen hast, ist dein Mitspracherecht hinsichtlich Rentenantrag, Leistungsfall und Rentenbeginn leider erloschen. Eigentlich prüft der RV-TRäger nach Ende der Reha selbst, ob eine Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag in Frage kommt. Das passiert dann, wenn laut Entlassungsbericht dein Leistungsvermögen eingschränkt ist und ein Rentenanspruch bestehen könnte. Dann (und nur dann) bekommst du Post vom Rententräger, anderenfalls informiert der Träger die KK selbst, dass kein eingeschränktes Leistungsvermögen festgestellt wurde. Auch wenn du ursprünglich den Reha-Antrag selbst gestellt hast, kann die KK gem. § 51 SGB VI dein Gestaltungsrecht rückwirkend einschränken (so lange noch kein Rentenbescheid erteilt wurde). Du musst aktuell also nichts tun. MfG
Marcoam 02.08.2018 | 18:18
Was hier gechrieben wurde stimmt so nicht. Die KK hat eine Entscheidung zu treffen! Denn das impliziert das KANN im 51 SGB V es ist kein MUSS. Bei einer Entscheidung einer Behörde wird Ermessen ausgeübt. Ermessen heißt Abwägung von Interessen. Bei Ihnen trifft es zu, dass Sie wohl ab 1.9. aus dem Krankengeld in eine vorgezogene Rente wechseln können. Sie hätten jedoch erhebliche Nachteile, wenn die KK nun ihr Ermessen so ausübt, dass Sie einen bis an Ihr Lebensende dauernden finanziellen Nachteil haben. Sowas war schon oft Klagegegenstand und das BSG hat hier eindeutig zu Gunsten des Versicherten geurteilt, dass das Interesse einer abschlagsfreien Rente vorgeht vor dem Interesse der KK auf Erstattung von Leistungen. Ich rate Ihnen Widerspruch einzulegen und zu begründen, dass diese Handlung der KK erheblichen finanziellen Nachteil für Sie bedeutet. Zudem würde ich mir kompetente Beratung holen es geht ja um viel Geld.
Rentenuschiam 02.08.2018 | 18:27
Die Frage von Heidi bezog sich auf das Handeln des Rententrägers und DER hat bei § 51 SGB V keinen Ermessensspielraum mehr.
Rentenuschiam 02.08.2018 | 18:43
Marco hat natürlich Recht! Bei der Krankenkasse lohnt sich ggf. ein Widerspruch. Ich hatte bei meiner Antwort nur den Rententräger im Sinn und bitte um Entschuldigung für das Kuddelmuddel. MfG
Rentenuschiam 02.08.2018 | 20:59
Bedeutet ja nicht automatisch, dass alle anderen im Unrecht sind.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026