Hallo Hilde,
bitte klären Sie den Sachverhalt mit der Krankenkasse/Pflegekasse, die Sie angeschrieben hat. Es wäre sinnvoll den dort geforderten Vordruck dann jetzt auszufüllen, damit die Kasse für Sie prüfen kann, ob und inwieweit rückwirkend eine Anerkennung erfolgen könnte. Erst wenn dieses Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden würde, ergäbe sich durch die Krankenkasse/Pflegekasse die Frage einer Beitragszahlung wegen Pflege.