Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rückwirkende Rentenbeiträge für Pflege

von Hilde13.02.2020 | 11:41
106 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Ich pflege meine schwerstbehinderte Schwester seit 2000 (Pflegestufe 3) und bin nicht voll erwerbstätig (Ich habe nur einen Minijob mit 10 Std. pro Woche). Für die Pflege werden Rentenbeiträge gezahlt. Im Jahr 2009 wurde meine Mutter pflegebedürftig und erhielt ab 2010 Pflegestufe 1 und ab Oktober 2014 die Pflegestufe 2. Sie verstarb 2016. Aufgrund der schweren Zeit habe ich es damals total versäumt die Rentenbeiträge zu beantragen und habe es erst 2014 nachgeholt. Meine Frage wäre, ob ich rückwirkend die Beiträge ab 2010 bis zum 01.10.2014 beantragen kann, weil meine Mutter ja nachweislich Pflegestufe 1 und 2 erhielt und ich keiner vollen Erwerbstätigkeit nachging. Die Krankenkasse hat mich schon 2010 mehrmals angeschrieben und gebeten das Formular auszufüllen aber ich kam stressbedingt einfach nicht dazu und habe es bis 2014 (als die Pflegestufe geändert wurde und ich noch einmal angeschrieben wurde) vergessen. Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hilde,

bitte klären Sie den Sachverhalt mit der Krankenkasse/Pflegekasse, die Sie angeschrieben hat. Es wäre sinnvoll den dort geforderten Vordruck dann jetzt auszufüllen, damit die Kasse für Sie prüfen kann, ob und inwieweit rückwirkend eine Anerkennung erfolgen könnte. Erst wenn dieses Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden würde, ergäbe sich durch die Krankenkasse/Pflegekasse die Frage einer Beitragszahlung wegen Pflege.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KKam 13.02.2020 | 12:37
Sie wurden mehrmals über Jahre angeschrieben und haben nicht reagiert? Eine Begründung dafür ist letztlich unerheblich. Daher sollten Sie nicht damit rechnen, dass die Pflegekassen rückwirkend Beiträge für Sie zur Rentenversicherung zahlt. Viel Erfolg
W°lfgangam 13.02.2020 | 19:58
Ergänzend: Wenn die Pflegekasse rückwirkend die Pflegetätigkeit feststellen kann/muss (Amtsermittlungsgrundsatz!), wird die auch rückwirkend die (der DRV entgangenen) Pflichtbeiträge nachzahlen müssen. Wobei (alte) Pflegestufe 1 nicht zur Pflichtversicherung führt. Insofern (Mutter verstarb 2016) könnte ab 10.2014 (Stufe 2 festgestellt) durchaus mit einer rückwirkenden Pflichtversicherung gerechnet werden. Die Ermittlungen der Pflegekasse daher abwarten, ob sich Pflegestufe + erforderlichem Umfang zur Pflegetätigkeit von @Hilde im Hinblick auf Beitragspflicht ergibt ...da muss Sie sich sich nun mal/endlich auf den Weg zur Kasse machen, um die 7-8 EUR Rente noch abzugreifen. Im Detail können die erfolgten/nicht erfolgten Pflichtbeiträge viel schwerwiegendere Konsequenzen für die Rentenarten haben, als nur den 'Kleckerbetrag' an etwa mehr Rente! Gruß w.
Hildeam 13.02.2020 | 20:56
Danke für die Informationen! Da werde ich mich wohl an die Krankenkasse und Pflegekasse wenden müssen...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026