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Experten-Antwort

Rückzahlung Krankengeld

von Inka06.04.2016 | 08:50
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Hallo, ich bin s mal wieder. Ich habe wirklich versucht, die Antwort selbst zu erlesen. Bin aber nicht schlauer geworden. Erstmal ein riesen Dankeschön an die kompetenten Menschen hier, die antworten. Das ist echt super. Nun mein Anliegen. Wie bereits schon geschildert, bekomme ich seit 2013 Teilrente und hab halbtags weitergearbeitet. Jetzt bekomme ich seit April 15 Krankengeld. Da die Rente vor dem Krankengeld bewiligt wurde, bekomme ich ja das Krankengeld berechnet vom Gehalt. Was ist mit der bisher gezahlten halben Rente, wenn die DRV nach einem Jahr nun doch endlich mal die volle bewilligt ( hab immernoch noch keine Nachricht, ob Reha oder Rente) ? Wie wird das alles gegeneinander aufgerechnet?(halbe Rente, volle Rente und Krankengeld) Nach einem Jahr minus sechs Wochen Lohnfortzahlung, kommt ja doch eine gewisse Summe zusammen. Kann ich dann mit einer Nachzahlung meinerseits rechnen? Ich frage erst hier, bevor ich wieder da anrufen muss.Ich hab auch noch etwas Zeit, da ich noch Krankengeld bekomme. Da ich der Aufforderung der Krankenkasse nachgekommen bin und Rehaantrag gestellt habe. Ich habe wahrscheinlich schon einen Vermerk in der Akte. Kleiner Scherz am Rande. In diesem Sinne danke ich hier schon mal für die Antwort.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Inka,

Forumsteilnehmer Herr Benzin hat Ihnen bereit die BSG-Rechtsprechung erklärt, die in Ihrem Fall tatsächlich dazu führen könnte, dass Sie etwas zurückzahlen müssten oder eine Aufrechnung mit der neuen Rente erfolgt. Es kommt jedoch ganz auf die Beträge im Einzelfall an - bitte warten Sie die endgültige Abrechnung ab.

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7 Antworten

Herz1952am 06.04.2016 | 12:43
Ich nehme an, Sie bekommen das Krankengeld nur von Ihrem halben Gehalt vor der Rente. Dann müsste die Krankenkasse mit der RV monatlich gegenrechnen. Da das Krankengeld (halb) höher ist als die "neue Rente halb", hat die Krankenkassen das "Nachsehen". Den "Überschuss" aus Krankengeld gegenüber Rente müssten Sie nicht nachzahlen. Dies ist ja auch bei vollen Rentenbewilligungen so, dass, wenn vorher Krankengeld bezogen wurde, das "mehr" an Krankengeld nicht zurückgefordert werden darf. Das Krankengeld wird ja auch nur so lange bezahlt, bis die Rente bewilligt wird. Während des KG-Bezuges war die Rente ja auch noch nicht "wirksam". Falls Sie das Krankengeld von Ihrem vorherigen vollen Gehalt für die halbe Arbeitszeit bezogen hätten, wäre da wohl ein Fehler unterlaufen. Kann ich mir aber nicht vorstellen, bzw. müsste ich Ihre Darstellung falsch interpretiert haben.
Herr Benzinam 06.04.2016 | 14:40
Bei einer rückwirkenden Umwandlung einer teilweilen EM-Rente in die volle EM-Rente dürfte wohl das BSG-Urteil vom 07.09.2010 greifen. Demnach muss die teilweise EM-Rente rückwirkend zum Wegfall gebracht werden und die Krankenkasse bekommt quasi nicht nur die Differenz zwischen teilw. EM-Rente und voller EM-Rente, sondern den kompletten Betrag.
Inkaam 06.04.2016 | 15:19
Ja genau. Rückwirkende Umwandlung. Die Drv hat mir ja bis jetzt die halbe Rente bezahlt und die Krankenkasse das berechnete KG. Dann wäre rückwirkend nochmal die Differenz zur vollen Rente offen. Das bekommt dann die KK. Muss ich dann meine bis jetzt gezahlte Rente irgendwem zurückgeben?
Inkaam 06.04.2016 | 15:28
Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, wird eine Überzahlung aufgerechnet mit meinem Einverständnis.
Herz1952am 06.04.2016 | 17:18
Also, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, bräuchten Sie nichts zurückzahlen. Das gezahlte Krankengeld würde der Krankenkasse durch die volle Rente ersetzt. Da das KG in aller Regel höher ist, als die Rente, bliebe die KK doch noch auf einem "Rest sitzen". Der Krankengeldbezug ab voller Rente wird monatlich dagegen gerechnet. Dabei wird offensichtlich davon ausgegangen, dass Ihnen statt vollem Krankengeld volle Rente zugestanden hätte. In meinem ersten Beitrag bin ich irrtümlich davon ausgegangen, dass die Rente erst nach Krankengeldbezug, evtl. ALG I (beide sind normal höher als die Rente) gezahlt wird. Sie müssten also nicht Ihre Teilrente zurückzahlen. In Ihrem letzten Beitrag haben Sie geschrieben, dass eine Überzahlung aufgerechnet wird. Gemeint ist damit meines Erachtens nur die Aufrechnung zwischen Krankenkasse und Rentenversicherung (volle Rente gegen volles Krankengeld) für den "Doppelzeitraum". Aber, wie erwähnt, so verstehe ich das nach dem Beitrag von "Herr Benzin". Ich hoffe, ich habe jetzt nichts falsches "getankt" (smile).
Herr Benzinam 06.04.2016 | 22:38
Herz1952, die Überzahlung entsteht, indem die teilweise EM-Rente rückwirkend zum Wegfall gebracht wird. An deren Stelle tritt die volle EM-Rente und die Krankenkasse kann einen Erstattungsanspruch in Höhe der Rente geltend machen. Die teilw. EM-Rente muss der Rentner aber zurück zahlen! Dies geschieht, indem man die (hoffentlich noch vorhandene Nachzahlung zur Tilgung der Überzahlung verrechnet). Sollte die Nachzahlung nicht ausreichen wird i.d.R. ein monatlicher Betrag an der Rente auf- bzw. verrechnet um die restliche Überzahlung zu tilgen. Das BSG-Urteil nutzt im Prinzip nur den Sozialleitungsträgern, deren Leistungsverpflicht nachträglich entfallen sind. Dies sind Krankenkasse und Agentur für Arbeit. Die Jobcenter sind von dieser Regelung nicht erfasst, sie erhalten weiterhin "nur" die Differenz zwischen teilw. EM-Rente und der vollen EM-Rente. Ich hoffe, dass ich das einigermaßen erklären konnte ;-) Gruß Herr Benzin
Inkaam 07.04.2016 | 07:16
Ja. Ich glaube ich habe es verstanden. Da bleibt nur zu hoffen, daß die Nachzahlung ausreicht. Die volle Rente wurde nämlich genehmigt. Ich habe zwar fast ein Jahr gewartet und war bei zwei Gutachtern, ist aber verständlich. Schließlich ist man mit 39 ja nicht wirklich schon im Rentenalter. Ein riesen Dankeschön an alle Beteiligten. Das nun eine Nachzahlung auf mich zu kommen kann, ist irgendwo auch nachvollziehbar. Die Solidarität lässt grüßen. Man hört immer so viele Gruselgeschichten mit Ablehnung und Widerspruch. Ich kann nur sagen, dass ich nur positive Erfahrungen gemacht habe. Die Drv hat mehrfach angerufen, wenn was unklar war und die Gutachter waren auch toll. Sowohl vor vier Jahren bei der Teilrente, als auch jetzt bei der Vollrente. Damit ich irgendwann wieder arbeiten kann, nutze ich jetzt diese Zeit zum Genesen. DANKE
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