Hallo Inka,
Forumsteilnehmer Herr Benzin hat Ihnen bereit die BSG-Rechtsprechung erklärt, die in Ihrem Fall tatsächlich dazu führen könnte, dass Sie etwas zurückzahlen müssten oder eine Aufrechnung mit der neuen Rente erfolgt. Es kommt jedoch ganz auf die Beträge im Einzelfall an - bitte warten Sie die endgültige Abrechnung ab.