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Experten-Antwort

Rückzahlung Krankengeld

von Anke24.10.2015 | 20:14
1109 Ansichten
6 Antworten

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Guten Abend, kann mein privater Krankengeldversicherer das bereits gezahle Krankengeld zurückfordern wenn meine EM-Rente NICHT bewilligt wird? Noch wird mein KG gezahlt aber wer bleibt auf den Kosten sitzen wenn Bescheid negativ? Ich habe Lücken im Arbeitsleben also kein Anspruch auf ALG I und ALG II kann ich nicht beantragen da Ehemann viel verdient, also kann das KG nicht mit ALG verrechnet werden. mfg Anke

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anke,

ein Erstattungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch ergibt sich regelmäßig nur dann, wenn für gleiche Zeiträume Anspruch auf verschiedene Sozial- bzw. Entgeltersatzleistungen bestand und ein Anspruch hiervon nachrangig bzw. rückwirkend entfallen ist (also z. B. Anspruch auf Krankengeld und rückwirkender Anspruch auf Erwerbsminderungsrente). Er soll verhindern, dass die verschiedenen Entgeltersatzleistungen „doppelt“ ausgezahlt werden und auf einfacherem Wege einen internen Ausgleich zwischen den zuständigen Sozialleistungsträgern schaffen. Soweit kein rückwirkender Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht, ist letztlich auch keine Erstattung im Wege des Erstattungsanspruch durchzuführen, da ja nur eine Leistung rechtmäßig gezahlt wurde.

Da es sich bei Ihrem Krankengeld jedoch offenbar um eine Leistung eines privaten Krankenversicherungsträgers handelt, käme hier ein solches Erstattungsverfahren nach dem Sozialgesetzbuch ohnehin nicht zum Tragen.

Ungeachtet dessen stellt sich mir die Frage, aus welchem Grund die Leistungspflicht Ihres privaten Krankenversicherungsunternehmens entfallen sollte, wenn KEINE Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente erfolgen sollte - zumindest erscheint mir dies nicht schlüssig. Diese Frage kann ich Ihnen aber im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und gesetzlichen Rentenversicherung letztlich nicht beantworten. Hier sollten Sie sich zur Klärung direkt (ggf. über Ihren Arbeitgeber) an das zuständige private Krankenversicherungsunternehmen wenden.

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5 Antworten

Radonam 24.10.2015 | 21:32
Zitat von Anke anzeigenausblenden
1. Und wie sind Sie dann selbst krankenversichert? 2. Wenn der Arbeitgeber Ihre Krankengeld-Versicherung abgeschlossen hat, wer soll dann hier im Forum Ihnen eine Auskunft über den Inhalt dieser Versicherung geben können? 3. Ist das jetzt Ihr Krankengeldversicherer oder der Ihres Arbeitgebers? 4. Meinen Sie eventuell, dass es sich hierbei um eine Aufstockung zum "normalen" Krankengeld handelt, den Ihr Arbeitgeber als Zuschuss gewährt (analog zu § 23c SGB IV) ? http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__23c.html
Galiusam 24.10.2015 | 20:52
Zitat von Anke anzeigenausblenden
Wenn man arbeitsunfähig, aber nicht erwerbsgemindert ist, warum sollte man dann das Krankengeld zurückzahlen ? Das ist doch der Standartfall: Ich liege mit Grippe im Bett, erhalte Krankengeld, bin deshalb aber nicht gleich erwerbsgemindert. Da zahlt man doch auch nicht das Krankengeld zurück. Ich meine mich zu erinnern, dass man gerade deshalb Krankengeld erhält. Kann mich aber auch irren. Warum sollte da jemand auf den Kosten sitzen bleiben? Im Übrigen: Eenn Sie privat krankenversichert sind, kann Ihnen niemand sagen, was in Ihrem (individuellen privaten) Vertrag mit dem Krankenversicherungsunternehmen drin steht. Das müssten Sie dann schon selber nachlesen. Wobei ich dennoch Ihr Problem nicht ganz verstehe.
Ankeam 24.10.2015 | 21:22
die KG-Versicherung hat mein Arbeitgeber abgeschlossen deshalb habe ich auch keine Unterlagen dazu, die liegen im HR Ressort. Zwischenzeitlich wurde mein Vertrag aufgelöst während ich eben auf die EM-Rente warte. Da eben aber viele EM-Renten nicht bewilligt werden im Regelsfall mache ich mir Sorgen, ob ich bei Ablehnung nicht etwas das KG zurückzahlen muß. Das wäre schlimm bei den vielen Bezugs-Monaten und würde mir ein Loch in meine Finanzen fressen zumal ich momentan ohne Job dastehe.
Ankeam 24.10.2015 | 21:57
nein, das ist es nicht, aber trotzdem danke. mich interessiert ob jemand überhaupt je von so einem fall gehört hat, daß das KG bei ablehnung der em-rente zurückzuzahlen war? es stehen tausend seiten im internet, wie das KG mit einer bewilligten rente oder alg verrechnet wird aber nichts dazu wenn es anders kommt. ich kann mir nicht vorstellen, daß ich die einzige bin die sich gedanken macht, was finanziell passiert nach ablehnung der rente oder? mfg
Argonam 24.10.2015 | 22:37
Zitat von Anke anzeigenausblenden
Nein, denn es wäre - wie der Kollege schon ganz oben als erstes geschrieben hat - unlogisch. Ja, das bezieht sich aber auf das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung, welches Sie ja mit der Bermerkung "die KG-Versicherung hat mein Arbeitgeber abgeschlossen deshalb habe ich auch keine Unterlagen dazu, die liegen im HR Ressort." scheinbar nicht meinen.
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