Zitiert von: Anke
kann mein privater Krankengeldversicherer das bereits gezahle Krankengeld zurückfordern wenn meine
EM-Rente NICHT bewilligt wird?
Wenn man arbeitsunfähig, aber nicht erwerbsgemindert ist, warum sollte man dann das Krankengeld zurückzahlen ?
Das ist doch der Standartfall: Ich liege mit Grippe im Bett, erhalte Krankengeld, bin deshalb aber nicht gleich erwerbsgemindert.
Da zahlt man doch auch nicht das Krankengeld zurück. Ich meine mich zu erinnern, dass man gerade deshalb Krankengeld erhält. Kann mich aber auch irren.
Zitiert von: Anke
Noch wird mein KG gezahlt aber wer bleibt auf den Kosten sitzen wenn Bescheid negativ?
Warum sollte da jemand auf den Kosten sitzen bleiben?
Im Übrigen: Eenn Sie privat krankenversichert sind, kann Ihnen niemand sagen, was in Ihrem (individuellen privaten) Vertrag mit dem Krankenversicherungsunternehmen drin steht. Das müssten Sie dann schon selber nachlesen.
Wobei ich dennoch Ihr Problem nicht ganz verstehe.