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Experten-Antwort

Rückzahlung Witwenrente

von andrea puterity23.09.2014 | 11:16
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8 Antworten

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Meine Mutter bezieht eine eigene Rente und eine Witwenrente. Bei der Beantragung der Witwenrente in 2008 wurde versehentlich Ihr Minijob die Sie schon früher hatte nicht angegeben. Jetzt hat Sie einen Schreiben von der Rentenversicherung bekommen, Sie muss wahrscheinlich mit eine Nachzahlung rechnen. Ich möchte gerne wissen ob es Verjährungsfristen gibt, und warum die Rentenversicherung sich erst nach 6 Jahren meldet, das Minijob ist doch angemeldet, hätten Sie sich nicht schon früher melden müssen oder können?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre Mutter hätte den Mini-Job selbst angeben müssen. Grundsätzlich darf der Rentenversicherungsträger die überzahlte Rente zurückfordern (§ 50 SGB X).

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7 Antworten

xyzam 23.09.2014 | 11:30
Zitat von andrea puterity anzeigenausblenden
Ihre Mutter hätte auch bei der Einkommensanrechnung sehen können, dass lediglich die eigene Rente, nicht aber das Entgelt aus dem Minijob, auf die Witwenrente angerechnet wird. Warum hat sie das seit 2008 nicht bemerkt und der Rentenversicherung angezeigt (dazu war sie verpflichtet).
Eumelam 23.09.2014 | 11:34
Das überzahlte Leistungen zurückgezahlt werden müssen, ist richtig. Was mich aber wundert, dass die Rentenversicherung jetzt erst den Sachverhalt überprüft. Normalerweise muss der Arbeitgeber d. Minijobs auch eine Anmeldung machen, spätestens im darauffolgenden Jahr hätte eine Meldung bei der DRV eingehen müssen (so werden nämlich viele Einkünfte aufgedeckt, die nicht an die DRV gemeldet wurden)....seltsam seltsam....
andrea puterityam 23.09.2014 | 13:34
Also nochmals, Sie hat es NICHT gewusst, dass das Minijob eine Auswirkung auf Ihre Witwenrente hat, denn es hat keine Auswirkung auf Ihre Altersruherente. Der Arbeitgeber hatte auch nicht gewusst, dass sie eine Witwenrente bezieht. Meine Frage war nicht OB sie es zurückzahlen muss, sondern ob es eine Frist gibt indem sich die Versicherung sich hätte melden müssen. Falls Sie keine Antwort auf meine Frage haben, dann sehen Sie von eine Antwort ab.
Feliam 23.09.2014 | 13:45
Jegliche Aufnahme einer Beschäftigung ist der Rentenversicherung umgehend zu melden, dies steht im Witwenrentenbescheid unter den Mitteilungspflichten. Dass die RV erst jetzt darauf kommt, dass Ihre Mutter einen Minijob hat, liegt daran, dass die Witwenrente unter der Versicherungsnummer des verstorbenen Ehemannes geführt wird und der Minijob unter der eigenen VSNR Ihrer Mutter. Deshalb gibt es ja die Information zu den Mitteilungspflichten. Wenn die RV alles allein rausfinden könnte, müssten Sie nichts mitteilen.
Eumelam 23.09.2014 | 14:24
@ Feli....das der Minijob unter der Versicherungsnummer der Witwe gespeichert ist, ist richtig. Sobald aber eine Witwenrente gezahlt wird, werden beide Versicherungsnummern (Verstorbener + Witwe) miteinander verknüpft. Daher ist es wirklich seltsam, warum das Problem jetzt erst auftaucht! @ andrea puterity....aufgrund der Tatsache, dass jeglicher HInzuverdienst zu melden ist, wäre die Witwenrente nicht mehr in der Höhe zu zahlen gewesen...d.h. ihre Mutter ist "bösgläubig" und müsste für den kompletten Zeitraum zurückzahlen
Galgenhumoram 23.09.2014 | 14:45
Nein diese Frist gibt es nicht....es ist zwar richtig dass der Arbeitgeber Meldungen abgibt, aber die landen dann bei der Versichertenrente, in der wie schon richtig festgestellt keine Auswirkungen nach dem Erreichen der Regelaltersrente entstehen. In jedem Witwenrentenverfahren wird explizit abgefragt, ob Einkünfte bezogen werden und auch im Rentenbescheid sind alle Pflichten zur Mitteilung von Änderungen in den Einkommensverhältnissen ausführlich aufgeführt...insofern wird ihre Mutter mit der begleichung der Schulden leben müssen....
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