Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rückzug Klage, raus aus Rente

von Jojo07.05.2007 | 22:52
1739 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, habe ein vielleicht etwas ungewöhnliches Anliegen, betrifft aber nicht mich. Nimmt man mal an, jemand bezieht schon länger eine immer wieder befristete ? Gesundheitsrente. Eines Tages wird diese Rente umgestellt auf eine sog. Arbeitsmarktrente, Laufzeit knapp zwei Jahre. Der Rentenbezieher legt Widerspruch ein, der abgelehnt wird. Dann klagt er, hierbei sogar auf Dauerrente. Bis der Kläger zum Gutachter vordringt, vergeht fast ein Jahr. Das Gutachten ergibt, die Rente muß zurückgestellt werden auf Gesundheitsrente, aber der REntenbezieher kann in eine Tagesklinik, 12 Monate, dann kommt er schon wieder hoch. Das Gutachten selbst ist dermaßen schlimm gestaltet und auch andere Gründe, zwingen den Rentenbezieher die Klage dann wieder zurückzuziehen. Durch Rückzug der Klage wird die Rente also wieder auf eine Arbeitsmarktrente umgestellt bzw. der alte Stand würde dann wieder herrschen. Was kann die Rentenstelle jetzt machen, kann sie den Rentenbezieher trotzdem zwingen jetzt 12 Monate Therapie mit zu machen oder läuft die Rente erstmal nach alten Stand auch weiter. ? Danke J.o.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich muß "Schade" recht geben. Online ist auf den Sachverhalt schlecht einzugehen. Der RTer sollte einen Termin mit seinem Sachbearbeiter vereinbaren und die Angelegenheit besprechen.

3 Antworten

Schadeam 08.05.2007 | 06:36
und warum sollte Ihr Beispielsfall so ein Gedöhns überhaupt machen? Mehr als ein Jahr Widerspruch und Klage - nur um statt einer befristeten Rente, die seit Jahren läuft, eine Dauerrente zu bekommen? Insofern ist m.E. dieses Beispiel nicht sehr realistisch dargestellt - und über den medizinischen Aspekt dieses "Falles" kann online eh keiner eine konkrete Aussage machen.
Heinericham 09.05.2007 | 08:41
Ggf. steht in dem Gutachten, dass der Zeitrentner wieder voll arbeitsfähig werden kann und somit in Zukunft gar keine Rente mehr beziehen muss. Dann ist es im Interesse des RV-Trägers eine entsprechende Rehamanahme dem Vers. anzubieten. Ggf. könnte es bei einem Nichtantritt der Maßnahme bei einer später anstehenden Weitergewährung dre Rente zu Problemen kommen, da der RV-Träger darauf hinweisen könnte, dass mit der Reha entsprechend den Ausführungen im Gutachten keine Rente mehr zu leisten wäre und der Versicherte wegen fehlender Mitwirkung die Weitergewährung versagt bekommt.
Wissenderam 09.05.2007 | 10:59
Die können das alles machen, wenn man sie läßt. Entscheidend ist, daß man abstrakt gesagt, das "Gutachten" aus den Akten rauskriegen muß. Hier bietet sich der Widerruf der pauschal erklärten Einwilligungserklärung an. Und dann fordert man vom Gutachter die von ihm erhobenen "Befunde" nebst Dokumentation an. Weil die "Gutachter" meist schlampig dokumentieren, hat man gute Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzen. Für die Zukunft empfiehlt es sich nie ohne fachkundige Person und Zeugen beim Gutachter zu erscheinen. Außerdem gleich eine Kopie der gutachterlichen Dokumentation mitnehmen. Und selbstverständlich darauf bestehen, daß eine Entbindung des Gutachters von dessen Schweigepflicht erst nach Vorlage des Gutachtens erfolgen wird. Hat der nämlich nichts zu verbergen, wird er nichts dagegen haben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026