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Rückzug Klage, raus aus Rente

von Jojo07.05.2007 | 22:52
1738 Ansichten
4 Antworten
Hallo, habe ein vielleicht etwas ungewöhnliches Anliegen, betrifft aber nicht mich. Nimmt man mal an, jemand bezieht schon länger eine immer wieder befristete ? Gesundheitsrente. Eines Tages wird diese Rente umgestellt auf eine sog. Arbeitsmarktrente, Laufzeit knapp zwei Jahre. Der Rentenbezieher legt Widerspruch ein, der abgelehnt wird. Dann klagt er, hierbei sogar auf Dauerrente. Bis der Kläger zum Gutachter vordringt, vergeht fast ein Jahr. Das Gutachten ergibt, die Rente muß zurückgestellt werden auf Gesundheitsrente, aber der REntenbezieher kann in eine Tagesklinik, 12 Monate, dann kommt er schon wieder hoch. Das Gutachten selbst ist dermaßen schlimm gestaltet und auch andere Gründe, zwingen den Rentenbezieher die Klage dann wieder zurückzuziehen. Durch Rückzug der Klage wird die Rente also wieder auf eine Arbeitsmarktrente umgestellt bzw. der alte Stand würde dann wieder herrschen. Was kann die Rentenstelle jetzt machen, kann sie den Rentenbezieher trotzdem zwingen jetzt 12 Monate Therapie mit zu machen oder läuft die Rente erstmal nach alten Stand auch weiter. ? Danke J.o.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.05.2007 | 07:45

Ich muß "Schade" recht geben. Online ist auf den Sachverhalt schlecht einzugehen. Der RTer sollte einen Termin mit seinem Sachbearbeiter vereinbaren und die Angelegenheit besprechen.

3 Antworten

Schadeam 08.05.2007 | 06:36
und warum sollte Ihr Beispielsfall so ein Gedöhns überhaupt machen? Mehr als ein Jahr Widerspruch und Klage - nur um statt einer befristeten Rente, die seit Jahren läuft, eine Dauerrente zu bekommen? Insofern ist m.E. dieses Beispiel nicht sehr realistisch dargestellt - und über den medizinischen Aspekt dieses "Falles" kann online eh keiner eine konkrete Aussage machen.
Heinericham 09.05.2007 | 08:41
Ggf. steht in dem Gutachten, dass der Zeitrentner wieder voll arbeitsfähig werden kann und somit in Zukunft gar keine Rente mehr beziehen muss. Dann ist es im Interesse des RV-Trägers eine entsprechende Rehamanahme dem Vers. anzubieten. Ggf. könnte es bei einem Nichtantritt der Maßnahme bei einer später anstehenden Weitergewährung dre Rente zu Problemen kommen, da der RV-Träger darauf hinweisen könnte, dass mit der Reha entsprechend den Ausführungen im Gutachten keine Rente mehr zu leisten wäre und der Versicherte wegen fehlender Mitwirkung die Weitergewährung versagt bekommt.
Wissenderam 09.05.2007 | 10:59
Die können das alles machen, wenn man sie läßt. Entscheidend ist, daß man abstrakt gesagt, das "Gutachten" aus den Akten rauskriegen muß. Hier bietet sich der Widerruf der pauschal erklärten Einwilligungserklärung an. Und dann fordert man vom Gutachter die von ihm erhobenen "Befunde" nebst Dokumentation an. Weil die "Gutachter" meist schlampig dokumentieren, hat man gute Möglichkeiten sich zur Wehr zu setzen. Für die Zukunft empfiehlt es sich nie ohne fachkundige Person und Zeugen beim Gutachter zu erscheinen. Außerdem gleich eine Kopie der gutachterlichen Dokumentation mitnehmen. Und selbstverständlich darauf bestehen, daß eine Entbindung des Gutachters von dessen Schweigepflicht erst nach Vorlage des Gutachtens erfolgen wird. Hat der nämlich nichts zu verbergen, wird er nichts dagegen haben.
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