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Rürup- und Riester-Rente kombinierbar?

von Sigurd15.04.2007 | 21:12
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3 Antworten

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Bei der Rürup-Rente brauche ich Rat. Ich arbeite im nichtselbstständigen Angestellten Verhältnis und spare bereits auf "Riester-Rente". Außerdem arbeite ich nebenberuflich auf Honorarbasis und bin daher im Sinne des EStG auch selbstständig. Kann ich auch für die Rürup-Rente einzahlen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von Kurt ist noch hinzuzufügen, dass er die jeweiligen Höchstbeträge angegeben hat, bei der "Riester-Rente" sind vom Betrag noch die Grundzulage und ggfs Kinderzulagen abzuziehen.

Bei der Rürup-Rente können Arbeitnehmer 2007 64% von 20.000€ absetzen, in diesem betrag enthalten ist aber bei Arbeitnehmern dann noch der Anteil zur gesetzlichen Rentenversicherung so dass der maximal geförderte Beitrag zur Rürup-Rente geringer sein dürfte.

Tipp: Unter Angabe der konkreten Situation, dh. Einkommen, Familienstand, Kinder usw. am besten vom Anbieter ausrechnen lassen.

2 Antworten

Kurtam 15.04.2007 | 21:54
ja, Riester bis max 1575€, Rürup bis max 20000€
Schiko.am 17.04.2007 | 09:21
Kurt möge mir verzeihen, wenn ich nachtarocke. Nach meiner meinung sind beide varianten zulässig. Über riester sind sie ja informiert, sie können auch höhere bei- rräge als 1.575 aufwenden. Die 1575 ist eben n ur der höchste sonderausgaben abzugsbetrag. Beim ehepaar, wenn beide einen eigenen vertrag abgeschlossen habe je 1.575, nicht aber zusammen 3.150 steuerlich zu berücksichtigen. Im klartext bei unterschreitung, meinetwegen ehfrau nützt statt 1.575 nur 1.000 aus erhöht sich da- durch der freibetrag des ehemannes nicht auf 2.150 euro. Hat die ehefrau kein eigenes einkommen, gelten insgesamt nur 1575 €. für das jahr 2007. Zu rürup, nicht nur für den selbstständigen, eventuell auch für den arbeit- nehmer geeignet. Hier keine begrenzung mit 1.575, jedoch die abzugs prozente. Für das jahr 2007 64 %( jährlich steigend) mit den höchstrahmen 20.000 / 40.000 ledig vh. unter der berücksichtigung der pflichtbeiträge zur rentenversicherung: Rechenbeispiel: ----------------------- 52.500,00 Jahresbrutto , 3% sind €. 1.575 10.447,00 lasse Cent immer weg, ist die ausgangslage 19,90 % aus 52500. 20.803,00 Rürupbeitrag, somit Gesamtsumme 31.250,00 mit 64 % für 2007 anrechenbar ergibt den zulässigen höchstbetrag von 20.000,00 für den verheirateten sind es 40.000 -------------------------------------------------------------------- 20.000,00 minus hälftebeitrag RV. aus 10.447 gesamtbeitrag von 5.224 verbleiben 14.776,00 steuermindender betrag des zu versteuernden jahres einkommen. Die 20.803 außer acht gelassen sind für 10.447 gesamtbeitrag RV. €. 1463 absetz- bar. Einmal riester steuerlich nicht berücksichtigt, für rürup bei 20.803 jahresbeitrag ab- setzbar €. 13.313 ( 14776 ./. 1463). Günstiger für den nicht arbeitnehmer, da hier der vorwegabzug wegfällt. Besser kann ich es nicht darstellen, auch für mich gilt, wo außen nicht mehr draufsteht ist innen meist nicht mehr drinn. Sehe soeben auch der experte hat geantwortet. Hatte aber meinen bei- trag schon gestern ge- speichert. MfG.
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