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Experten-Antwort

RV Beiträge von Lohnnachzahlung

von Moika05.04.2016 | 11:40
939 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Folgende Fragen: Aufgrund eines langjährigen Insolvenzverfahren meiner früheren Firma 1995, kam es 12/2014 dann doch noch zur Lohnnachzahlungen (Quotenausschüttung) wofür auch noch die Rentenbeiträge für 1995 nachgezahlt wurden. Ich beziehe sei 08/2014 EMR und stellte jetzt im Versicherungsverlauf fest das die nachgezahlten Beträge für 1995 da auch noch nicht berücksichtigt wurden sind, weil die Nachzahlung auch erst nach Erlass des Rentenbescheid erfolgte. Werden diese Lohnnachzahlung und RV Beiträge für 1995 jetzt im Jahr 2014 als beschäftigt angerechnet und dann zur Altersrente erst berücksichtigt oder müssten die im Jahr 1995 nachträglich eingepflegt und berücksichtigt werden , auch hinsichtlich EMR, weil es ja in aktuellen Rentenberchnung nicht dabei ist?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Am besten Sie wenden sich mit den Unterlagen über das Verfahren an einer Auskunft und Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Da kann man mit Ihnen zusammen schauen, ob dies berücksichtigt wurde bzw. werden kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Moikaam 05.04.2016 | 12:35
Vielen Dank für Ihre Antwort. Weil irgendwie muss das ja noch im Verlauf eingepflegt werden oder als Einkommen nach Rentenbeginn berücksichtigt werden bei Altersrente dann, als: Betrag/Einkommen 2014, also nach LF ....hm Schön Tag euch allen
Deutsche Rentenversicherung
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